Personalservice-Gesellschaften auf dem Prüfstand

Seit dem 1. Dezember 2011 gilt in der Leiharbeit das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Zudem können sich Leiharbeitnehmer jetzt direkt auf die EU-Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG berufen. Erlaubt ist  Leiharbeit nur noch bei “vorübergehender” Überlassung.

Damit stehen die Personalservice-Gesellschaften vieler Krankenhäuser auf dem Prüfstand. Wo Dauerarbeitsplätze über den konzerninternen Personalservice besetzt werden, da “droht” die direkte Einstellung der Mitarbeiter und die Bezahlung nach den Tarifen des Gesundheitswesens.

Vor dem Arbeitsgericht Brandenburg und vor dem Arbeitsgericht Cottbus laufen Rechtsstreite von Betriebsräte und betroffenen Arbeitnehmern. Halten Sie sich auf dem Laufenden.