Wie bereits berichtet: Die großen Gesundheitskonzerne geraten wegen der Dauerüberlassung durch ihre Personal-Servicegesellschaften in das Fadenkreuz von Betriebsräten, Gewerkschaft und Rechtsanwälten.
Schluss mit Dauerleihe über interne Verleihfirma
Seit Jahren ist die Personalpolitik von Asklepios & Co jedem Arbeitnehmervertreter ein Dorn im Auge. In zahlreichen Kliniken finden Einstellungen im nicht-ärztlichen Bereich nur noch über konzerninterne Verleihunternehmen (= Personalservicegesellschaften) statt. Damit soll jetzt Schluss sein.
Klagen beim Arbeitsgericht Brandenburg
Seit dem Dezember 2011 ist die Dauerleihe verboten. Betriebsräte verweigern die erforderliche Zustimmung zu Einstellungen. Die ersten Leiharbeitnehmer haben ihre Ansprüche geltend gemacht.
Nun wird sich in Kürze das Arbeitsgericht Brandenburg mit den ersten Fällen zu befassen haben. Bereits Ende Dezember sind zwei Klagen anhängig gemacht worden.