Ende Oktober 2013 ist es soweit: Die Tarifverträge zur Leiharbeit laufen aus. Kommt dann endlich „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“?
Es sieht nicht danach aus.
Bereits im März hat die DGB-Tarifgemeinschaft die Verhandlungen mit den Zeitarbeitgebern aufgenommen. Und liest man die Stellungnahme des DGB-Verhandlungsführers Claus Matecki, dann erscheint ein „Weiter so“ wahrscheinlicher als das Ende der Tarifverträge. Zum Leidwesen vieler kritischer Gewerkschaftsmitglieder, die nach dem Ende der Christlichen Gewerkschaften kein Verständnis für eine Kooperation mit der Leiharbeitsbranche aufbringen.
Die Argumente pro Tarifvertrag:
- Erhalt des Mindestlohns
- bessere Regelung der verleihfreien Zeiten
- mglw. ohnehin Nachwirkung der alten Tarife
- praktische Probleme bei der Geltendmachung von Equal Pay
- Neue Christliche Tarife drohen
- Branchenzuschläge sollen erhalten bleiben
Die Argumente contra Tarifvertrag
- Gesetzlicher Anspruch auf Equal Pay als einzig gerechte Lösung
- Christliche Tarife sind „verbrannt“
- Keine Umgehung des Tariflohns durch Arbeitszeitkonten mehr
- Mindestlohn Leiharbeit spielt nur eine geringe praktische Rolle
- Nachwirkung der Tarifverträge ist (europa)rechtlich nicht möglich
- Verleihfreie Zeiten können durch Arbeitsvertrag geregelt werden
- Bundesagentur kann Einhaltung von Equal Pay kontrollieren
Insgesamt zeichnet sich unter den Entscheidungsträgern eine Tendenz pro Tarifvertrag ab. Die Befürworter wollen zweigleisig fahren: Tarifvertragliche Verbesserungen und politische Forderung nach Equal Pay. Die Kritiker verstehen den Abschluss eines neuen Tarifvertrags als Verschlechterung und sehen die poltische Forderung nach Gleichbehandlung ausgehöhlt.
Die Prognose: Es kommt recht zügig zu einem Neuabschluss mit moderaten Verbesserungen für die Leiharbeitnehmer.
Siehe auch den Beitrag „Ohne Tariflohn kein neuer Tarifvertrag“