Nach dem LAG Berlin-Brandenburg – Urteil vom 12.12.2012 – 15 Sa 1217/12 – liegt eine weitere Entscheidung vor, die Arbeit- bzw. Auftraggebern zu denken geben sollte: Nicht jede Fremdvergabe von Dienstleistungen kann ohne weiteres im Werk- oder Dienstvertrag erfolgen.
Prozessuale Erleichterungen
Auch prozessual könnte es bald Erleichterungen für die Arbeitnehmer geben: Namenhafte Arbeitsrechtler fordern, dass der Arbeitgeber seinerseits das Vorliegen eines Werkvertrags schlüssig darlegen und notfalls beweisen muss. Bisher konnten sich Arbeitgeber auf die schriftlichen Verträge zurückziehen und den Arbeitnehmer mit seiner Darstellung und Beweisführung allein lassen.
Die aktuelle Sach- und Rechtslage sowie Handlungsmöglichkeit sind umfassend dargestgellt in der Verdi-Broschüre „Was tun gegen Scheinwerkverträge“, an der Rechtsanwalt Holger Thieß maßgebend mitgewirkt hat.
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Rechtsanwalt Thieß veranstaltet regelmäßig Seminare zur Thematik Schein-Werkverträge und zu Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Er berät und vertritt Betriebsräte in Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan (§§ 111, 112 BetrVG) im Falle der Ausgliederung von Betriebsteilen an Serviceunternehmen.