Wir erinnern uns noch gut: Es war das Jahr 2011 – die Diskussion um den Missbrauch der Leiharbeit rund um Schlecker tobte, da standen Gesetzesänderungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie auf der Tagesordnung. Die wichtigste Fragen: Wie soll der Begriff „vorübergehend“ mit Leben gefüllt werden? Inwieweit muss die Leiharbeit zeitlich und sachlich begrenzt werden? Soll es eine Rückkehr zu Höchstüberlassungsfristen geben?
Jede Überlassung ist vorübergehend
Die Regierungskoalition (sic !) entschied: Keine festen Höchstüberlassungsfristen und ansonsten … nichts. Den Rest sollten die Gerichte erledigen. Denen gab das Bundesarbeitsministerium noch mit auf den Weg, dass aus Sicht der Bundesregierung jede Überlassung vorübergehend sei (der Leiharbeitsvertrag laufe ja stets weiter).
Die Kanzlerin verkauft die Menschen für dumm
Heute tut die Kanzlerin so, als höre sie von der Dauerleihe zum ersten Mal. Und sie verschwerigt, dass sie als Chefin der Regierungskoalition das Problem hätte lösen können. Wenn sie denn gewollt hätte.
Nicht Ahnungslosigkeit sind der Kanzlerin und ihrer kongenialen Arbeitsministerin vorzuwerfen. Tatenlosigkeit und Unredlichkeit lauten die Vorwürfe. Übrigens auch von Seiten der Arbeitgeber, denen die Rechtsunsicherheit inzwischen mehr schadet als nützt.
Das Bundesarbeitsgericht als Ersatzgesetzgeber
Derweil bekommt das BAG einmal mehr in die Rolle des Gesetzgebers. Man warte auf die Entscheidung vom 10. Juli, was unter vorübergehend zu verstehen sei. Was schon der Pressemeldung des BAG zu entnehmen ist: Der fragliche Beschluss wird darüber kaum Aufschluss bringen, bekanntlich ging es in diesem Verfahren um eine unbefristete Überlassung.
Wieder die Frage: Ahnungslosigkeit oder Tatenlosigkeit gepaart mit Unredlichkeit?