Neue Tarifverträge in der Leiharbeit

 

Wie erwartet bzw. – je nach Sichtweise – wie befürchtet haben sich die Tarifvertragsparteien der Leih-/Zeitarbeit auf neue Tarifverträge verständigt. Sie laufen bis zum 31.12.2016 und sehen u. a. allgemeine Lohnerhöhungen, einen Mindestlohn und ein Verbot der Streikarbeit vor. Die „Gefahr“ des Equal Pay/Equal Treatment haben die Arbeitgeber damit erst einmal abgewendet .

 

Der iGZ hat Verhandlungsergebnis online gestellt. Aus Sicht der Gewerkschaften liest sich das Ergebnis wie folgt:

 

Die Tarifverhandlungen in Leiharbeit sind in der Nacht zum Dienst in Berlin abschlossen worden. Darauf verständigte sich die Tarifgemeinschaft des DGB mit den beiden Arbeitgeberverbänden IGZ und BAP. Das Grundentgelt für Leiharbeitsbeschäftigte steigt in drei Stufen ab 1. Januar 2014 um insgesamt 9,6 Prozent im Westen und 12,8 Prozent im Osten. Zudem wurde erreicht, dass Leihschäftigte nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.

Nach zähen Verhandlungen erreichte die Tarifgemeinschaft für Hunderttausende Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern deutliche Verbesserungen in den Tarifverträgen. Der Mindestlohn wird in einer ersten Stufe im Westen zum 1. Januar 2014 auf 8,50 Euro, zum 1. April 2015 auf 8,80 Euro und  zum 1. Juni 2015 auf 9 Euro angehoben. Im Osten steigt der Mindestlohn ebenfalls in der Laufzeit auf 8,50 Euro. Der Lohnunterschied zwischen Ost und West wird dabei deutlich reduziert.
DGB fordert weiterhin gleichen Lohn für gleiche Arbeit

„Von Anfang an war es für die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit klar, dass keinem Ergebnis zugestimmt wird, das nicht die 8,50 Euro als unterste Entgeltgruppe festschreibt. Damit haben wir zugleich die Lohnuntergrenze für den Branchenmindestlohn in der Leiharbeit festgelegt.“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki. „Mit diesem Abschluss und den von den DGB-Gewerkschaften vereinbarten Branchenzuschlägen haben wir auf dem Weg zu einer neuen Ordnung der Arbeit wichtige Pfeiler gesetzt“, erklärte Matecki, der für die Tarifgemeinschaft die Verhandlungen geführt hatte. Er forderte erneut eine gesetzliche Regelung mit dem Ziel gleicher Lohn für gleiche Arbeit: „Die neue Bundesregierung gefordert, hier unverzüglich zu handeln.“

Zusammen mit den Branchenzuschlägen für die Metall- und Elektroindustrie komme man mit dem Tarifabschluss dem Ziel fairer Entlohnung einen „deutlichen Schritt“ näher, sagte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. „Die Änderungen im Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag sorgen dafür, dass Arbeitszeitkonten nicht missbraucht und Ansprüche der Beschäftigten gesichert werden“, sagte die Tarifexpertin.
Grundrecht auf Streik geschützt

Mit dem Abschluss gelang es auch, den Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten als Streikbrecher zu unterbinden. „Das war für die DGB-Tarifgemeinschaft von zentraler Bedeutung“, so Verhandlungsführer Claus Matecki. In der Zukunft werde damit verhindert, dass Kolleginnen und Kollegen von den Arbeitgebern eingesetzt werden können, um das grundgesetzlich geschützte Streikrecht zu unterwandern.

Geändert wurden die missbrauchsanfälligen Entgeltgruppenbeschreibungen in den untersten Entgeltgruppen EG 1-4. Leiharbeitsbeschäftigte, die z.B. als VerkäuferInnen im Einzelhandel eingesetzt sind, können nicht mehr grundsätzlich in EG 1 eingruppiert werden. FacharbeiterInnen haben durch die neuen Beschreibungen die Möglichkeit, höher gruppiert zu werden.

Die Ausschlussfristen in den Tarifverträgen wurden verlängert.  Dadurch haben Leiharbeitsbeschäftigten bei Auseinandersetzungen um tarifliche Ansprüche  – z.B. bei Lohnstreitigkeiten – mehr Zeit diese einzuklagen als bisher.
Die Ergebnisse:

Die Entgelte West in Entgeltgruppe 1 betragen zum:

    01.01.2014 – 8,50 EUR
    01.04.2015 – 8,80 EUR
    01.06.2016 – 9,00 EUR

Die Entgelte Ost in Entgeltgruppe 1 betragen zum:

    01.01.2014 – 7,86 EUR
    01.04.2015 – 8,20 EUR
    01.06.2016 – 8,50 EUR

Auch die übrigen Entgeltgruppen werden zu den genannten Terminen angehoben,
im ersten Schritt um 3,8 Prozent im Westen und 4,8 Prozent im Osten,
zum April 2015 um 3,5 Prozent im Westen und 4,3 Prozent im Osten und
zum Juni 2016 um 2,3 Prozent im Westen und um 3,7 Prozent im Osten.

Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2016

(Quellen: dgb.de/themen vom 17.09.2013verdi.de-Pressemitteilung vom 17.09.2013)