Die neuen Tarifverträge zur Zeitarbeit/Leiharbeit

 

Mitte September 2013 haben sich die DGB-Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände der Leiharbeit, BAP und iGZ, auf ein neues Tarifwerk verständigt. Die Tarifverträge (Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifvertrag) treten am 1. November 2013 in Kraft. Sie können erstmals zum 31. Dezember 2016 gekündigt werden.

Alle wesentlichen Neuerungen (Entgelte, Arbeitszeitkonto, Ausschlussfristen, neue Entgeltgruppen, Verbot der Streikbeschäftigung) sind der aktuellen Verdi-Tarifinfo zu entnehmen. Insgesamt ein Abschluss, der aus Gewerkschaftssicht ein gutes Ergebnis darstellt.

Zu den Tarifverträgen im Einzelnen bitte den Download-Bereich öffnen (dort Verlinkung unter „Neues Arbeitsgericht“)

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