Koalitionsverhandlungen: Nur Schönheitskosmetik bei Leiharbeit und Werkvertrag?

 

Die SPD informiert Ihre Mitglieder laufend über den Stand der Koalitionsverhandlungen, das ist sehr löblich. Weniger löblich ist, was so verlautbart wird:

  • „Der Missbrauch von Werkverträgen kann nun bekämpft werden. Dafür sollen die zuständigen Kontroll- und Prüfinstanzen gestärkt werden und Betriebsräte bessere Informationsrechte bekommen. Und Sanktionen sollen verschärft werden.“
  • „Keine Einigung gibt es bislang bei der Leih- und Zeitarbeit. Damit durch sie nicht mehr reguläre Beschäftigung verdrängt wird, wollen wir, dass es für gleiche Arbeit auch gleichen Lohn gibt und Arbeitseinsätze in Ausleihbetrieben auf höchstens 12 Monate begrenzen. CDU und CSU wollen aber zwei Jahre zulassen – und keine Regelungen für gleichen Lohn.“

Ein Versuch der Übersetzung: …

Werkvertrag

  • „Bessere Informationsrechte“ = Ausweitung § 80 Abs. 2 BetrVG (Es wird ins Gesetz geschrieben, was nach der Rechtsprechung ohnhin schon möglich ist.)
  • „Verschärfung Sanktionen“ = Erweiterung der §§ 9, 10 AÜG: Scheinwerkverträge führen zu Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und Arbeitnehmer (Die Abgrenzung bleibt unklar, die Enttarnung ist in der Praxis kaum möglich)

Leiharbeit

  • „Höchstüberlassungsdauer 12 – 24 Monate“ (Neufassung/Präzisierung des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG „vorübergehend“ mit großzügiger Regelung für Arbeitgeber)
  • „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (Wenn die Höchstüberlassungsdauer kommt, fliegt diese Forderung raus, zumal der Grundsatz eh schon im Gesetz steht)

 

Fazit: Diese Änderungen wären nur Schönheitskosmetik und weit davon entfernt, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertrag zu stoppen. Für die SPD-Mitglieder sicherlich kein Argument für den Eintritt in die GroKo.

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