Leiharbeit und Werkvertrag im Koalitionsvertrag – ein Kurzkommentar

 

Die rot-grüne Koalition hat dem Missbrauch von Leiharbeit Tür und Tor geöffnet. Die schwarz-gelbe Koalition hat wegen des zwingenden EU-Rechts einige Korrekturen vornehmen müssen. Im Schatten der „Verbesserungen“ ist der Werkvertrag wieder in Mode gekommen, er wird inzwischen systematisch und strategisch für Tarifflucht und Personalabbau genutzt.

Leider nur Schönheitskosmetik

Die avisierten Korrekturen im Koalitionsvertrag sind Schönheitskosmetik und vollziehen überwiegend nur das nach, was die Rechtsprechung bereits entschieden hat. Die Ausweitung der missbräuchlichen Werkverträge kann so nicht gestoppt werden: Es wird weiterhin viele Beschäftigte zweiter und dritter Klasse mit schlechter Bezahlung, mit unsicheren Arbeitsbedingungen und ohne Tarifindung geben. Was ihnen bleibt, ist der Mindestlohn.

Spaltung und Verunsicherung werden bleiben

Eine politische Umgestaltung des Arbeitsrechts im Interesse der „kleinen, fleißigen Leute“ sieht anders aus. Die Spaltung des Arbeitsmarkts bleibt erhalten, die Verunsicherung der „Normalbeschäftigten“ auch.  Bedauerlich, zumal die parlamentarische Mehrheit für Reformen und echte Verbesserungen da wäre.

 

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