Das große Zittern – BAG entscheidet über das Schicksal vieler Leiharbeitnehmer

 

Im Juli 2013 gab es den ersten Paukenschlag aus Erfurt: Der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erklärte die nicht-vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern für unzulässig. Seitdem können Betriebsräte die unbefristete Leiharbeit in ihrem Unternehmen verhindern.

Folgt am 10. Dezember der nächste Paukenschlag? Viele Unternehmen, die ihre Leiharbeitnehmer bereits zuvor für einen langen Zeitraum entliehen haben, zittern: Müssen sie die Arbeitnehmer zum Verleiher zurückschicken? Oder bekommen die Leiharbeitnehmer womöglich ein Arbeitsverhältnis in ihrem Unternehmen zugesprochen?

Der 9. Senat des BAG wird in der zweiten Grundsatzentscheidung darüber befinden, ob ein dauerhaft überlassener Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zum Entleihunternehmen einklagen kann (9 AZR 51/13). Nur selten hat eine Entscheidung des höchsten Arbeitsgerichts eine derart weitreichende Bedeutung gehabt:

Tausende Leiharbeitnehmer hoffen auf eine gesicherte Stellung in „ihrem“ Entleihunternehmen. Dazu vielleicht sogar auf Nachzahlungen für die Zeit seit der Gesetzesänderung, das heißt seit dem 1. Dezember 2011.

Die Entscheidung ist völlig offen. Offen ist auch, welchen Einfluss die eine oder andere Entscheidung auf die Pläne der Großkoalitionäre haben wird. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Rechtsanwälte, Arbeitsgerichte und nicht zuletzt die Politik warten mit Spannung auf die Entscheidung des BAG.

Auch eine große Zahl unserer Mandantinnen und Mandanten  ist  unmittelbar betroffen. Die über 100 Arbeitnehmer der Asklepios-Personalservicegesellschaften in Brandenburg, Lübben und Teupitz, die in unbefristeten Überlassungen stecken, schauen am Dienstagvormittag gebannt nach Erfurt.

Fragen zum Inhalt und zu den Folgen des BAG-Urteils beantwortet RA Holger Thieß ab Dienstagnachmittag. Per e-mail (h.thiess@templin-thiess.de) oder per Telefon: 040 / 280 54 97-0.