Nach einem Bericht des Zeitarbeitgeberverbandes iGZ habe Ministerin Andrea Nahles auf dem Neujahrsempfang des Ausschusses für Arbeit und Soziales verlautbart, dass die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu Zeitarbeit und Werkverträgen in diesem Jahr „wohl nicht mehr auf die politische Agenda gesetzt werden“.
Kaum zu glauben.
Hat doch der 9. Senat des BAG (Urteil vom 10. Dezember 2013 – 9 AZR 51/13) dem Gesetzgeber gerade vorgehalten, er möge Sanktionen für den Fall der Dauerleihe festschreiben. Und die Präsidentin des Bundesarbeitsgericht hat in einem Interview nachgesetzt und eine stärkere Regulierung für „überfällig“ erklärt.
Was ist da los im Arbeitsministerium? Zu viel zu tun? Die Damen und Herren in Erfurt werden nicht amused sein…