Während die Große Koalition den vom BAG zugespielten Ball in den eigenen Reihen hält und auf Zeit spielt, fordert der kampferprobte Betriebsrat eines großen privaten Klinikbetreibers den Arbeitgeber zu einer neuen Auseinandersetzung heraus. Es geht um die Beendigung der unbefristeten Dauerleihe.
Einstweilige Unterlassungsverfügung beantragt
Im Auftrag unseres Mandanten haben wir beim Arbeitsgericht Brandenburg beantragt, dem Arbeitgeber den unbefristeten Entleih von insgesamt 32 Arbeitnehmern, die allesamt mit einem Arbeitsvertrag der konzerneigenen Personalservicegesellschaft ausgestattet sind, zu untersagen. Begehrt wird eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Das Arbeitsgericht wird voraussichtlich bis zum Ende des Monats entscheiden, ob die Überlassung fortgesetzt werden darf.
Grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte
Gerügt werden ein grober Verstoß gegen das Verbot der willkürlichen Ungleichbehandlung (75 Abs. 1 BetrVG), gegen die Mitbestimmungsrechte in Sozialen und Personellen Angelegenheiten sowie gegen eine Vielzahl von Rechten aus den Betriebsvereinbarungen.
Kandidatur zum Betriebsrat wird vereitelt
Im Vorwege der Betriebsratswahlen macht der BR zudem geltend, dass den Mitarbeitern durch die Aufrechterhaltung des verbotswidrigen Status die Möglichkeit zur Kandidatur genommen wird. Insoweit droht ein Schaden, der nicht mehr gutzumachen wäre.