Die Bundesregierung hat die Ruhe weg. Während Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Rechtsanwälte und Arbeitsgerichte rätseln, ist ein Gesetzesentwurf nicht in Sicht.
Immerhin hat die Bundesregierung ihr Vorhaben noch einmal bestätigt. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen heißt es in der Bundestags-Drucksache 18/421:
„Dort wo es nötig ist, wird die Bundesregierung handeln. Sie wird in dieser Legislaturperiode die Arbeitnehmerüberlassung weiterentwickeln und auf ihre Kernfunktion hin orientieren. Die dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an einen Entleiher entspricht nicht der Kernfunktion der Arbeitnehmerüberlassung. Daher soll eine grundsätzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festgelegt werden, die verhindert, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Stammbeschäftigte verdrängen. Zudem sollen die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer künftig spätestens nach neun Monaten hinsichtlich ihres Arbeitsentgelts mit vergleichbaren Stammarbeitnehmerinnen und Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden.“
Einstweilen darf das Bundesarbeitsgericht nochmals ran. In den von uns betreuten sechs Verfahren
9 AZR 111/13
9 AZR 268/13
9 AZR 665/13
9 AZR 666/13
9 AZR 829/13
9 AZR 884/13
bleiben die Klagen aufrechterhalten.
Neue Ansatzpunkte sehen wir in der Fortsetzung der verbotenen Überlassung bis zum heutigen Tage, in der Ankündigung der Gesetzesänderung sowie – im Hinblick auf die geltend gemachte Auskunft nach § 13 AÜG – in der Möglichkeit, dass das BAG einen Anspruch auf Equal Pay gegenüber dem Verleihunternehmen bejaht.