Die EU-Kommission hat den aktuellen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG vorgelegt. Der vollständige Bericht sowie weitere Informationen sind über die Webseiten des zuständigen EU-Kommissars verfügbar.
Die Kommission stellt explizit fest, dass gewisse nach der Richtlinie zulässige Abweichungen vom Grundsatz der Gleichbehandlung wurden möglicherweise so genutzt werden, dass der in der Richtlinie vorgesehene verbesserte Schutz von Leiharbeitnehmern in der Praxis verhindert wurde
Der Bericht enthält leider keine Stellungnahme zu der Frage, wie die Mitgliedstaaten mit einem Verstoß gegen die Pflicht zur nur vorübergehenden Beschäftigung umzugehen haben. Allerdings werde das Thema Sanktionen in nächster Zeit einer genaueren Prüfung unterzogen werden.
Die Kommission werde in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Regierungen sowie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern auf EU-Ebene weiter dafür sorgen, dass die Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt wird und ihre Ziele erreicht werden.
Falls nötig werde die Kommission auch Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten.