Im Auftrag des NRW-Arbeitsministerium haben die Arbeitsrechtler Prof. Peter Schüren und Prof. Christiane Brors eine detailierten Gesetzenentwurf zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt. Ein sehr durchdachter Vorschlag, der die Diskussion in Schwung bring und das Bundesarbeitsministerium hoffentlich zum Handeln animiert.
Das vollständige Gutachten ist auf den Seiten des Ministerium einzusehen und als PDF herunterzuladen.
Die Kernaussagen und Vorschläge in Kürze:
Leiharbeit
- Legale Überlassung nur noch zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfs
- Festschreibung der Überlassungsgründe im Überlassungsvertrag
- Vermutung der illegalen Überlassung nach Ablauf von 6 Monaten auf ein- und demselben Arbeitsplatz
- Arbeitsverhältnis zum Entleiher in jedem Falle der illegalen Überlassung
- Gleicher Stundenlohn wie Stammpersonal nach Ablauf von 9 Monaten legaler Uberlassung
- Arbeitsverhältnis zum Entleiher nach Ablauf von 18 Monaten legaler Überlassung (Ausnahme: keine Kräfte auf Arbietsmarkt)
- Zwingende Gleichbehandlung im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses
- Haftung des Entleihers als Bürge
Scheinwerkverträge
- Beweislastumkehr zugunsten der Arbeitnehmer
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung bei Scheinwerkverträgen (Folge: Entstehen eines Arbeitsverhältnisses)
Mitbestimmung Betriebsrat
- „starker“ Unterrichtungsanspruch bei jedem Fremdpersonaleinsatz
- Verletung der Informationspflicht führt zu Unzulässigkeit
- Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
- Mitbestimmung für Arbeits- und Gesundheitsschutz des Fremdpersonals