RA Holger Thieß jetzt auch Fachanwalt für Sozialrecht

Eine kurze Mitteilung in eigener Sache: RA Holger Thieß ist ab sofort berechtigt den Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ zu führen.

Als Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht nimmt RA Thieß künftig verstärkt die soziale Dimension des Arbeitsrechts in den Blick. Neben den klassischen Mandaten in allen Zweigen des Sozialversicherung wird vor allem das Thema „Arbeit und Gesundheit“ weiter an Bedeutung gewinnen.