Der 9. Senat des BAG wird am 3. Juni 2014, 11.00 Uhr erneut darüber zu befinden haben, ob ein dauerhaft überlassener Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zum Entleihunternehmen einklagen kann. Dieses Mal stehen gleich mehrere Mitarbeiterinnen der Asklepios Fachklinik Brandenburg vor Gericht und hoffen auf die Anordnung eines Arbeitsverhältnisses.
Die Leiharbeitnehmerinnen werden – wie ca. 100 weitere Kollegen – schon seit 5 – 7 Jahren von einer konzerneigenen Personalservicegesellschaft überlassen. Die unbefristeten Überlassungen dauern bis heute an.
Hoffnung auf Rechtsprechungsänderung
Ungeachtet der Entscheidung des BAG – Urteil vom 10.12.2013 – 9 AZR 51/13 halten die Arbeitnehmerinnen an ihren Klagen fest. Sie rügen eine Verletzung europäischen Rechts und erwarten mit Blick auf die Ankündigung der Großen Koaltition eine Korrektur der Rechtsprechung, zumindest aber eine Vorlage zum Europäischen Gerichtshof.
Vorbereitung unionsrechtlicher Schadensersatz
Der 9. Senat hat in dem oben genannten Urtteil zwar das Verbot der Dauerleihe bestätigt, jedoch keine Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Arbeitsverhältnisses gesehen. Bleibt das BAG bei dieser Auffassung, werden die Arbeitnehmerinnen Schadensersatzansprüche wegen der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie geltend machen.
Die Fälle im Einzelnen:
LAG Berlin-Brdb. – Urteil v. 16.10.2012 – 7 Sa 1182/12, 9 AZR 111/13
LAG Berlin-Brdb. – Urteil v. 09.01.2013 – 15 Sa 1635/12, 9 AZR 268/13
LAG Berlin-Brdb. – Urteil v. 16.04.2013 – 16 Sa 1637/12, 9 AZR 665/13
LAG Berlin-Brdb. – Urteil v. 16.04.2013 – 16 Sa 2355/12, 9 AZR 666/13
LAG Berlin-Brdb. – Urteil v. 08.08.2013 – 18 Sa 845/13, 9 AZR 829/13