BMAS: Neuregelungen zu "vorübergehend" frühestens Ende 2015

Man kann der Großen Koalition nicht vorwerfen, dass sie die notwendigen gesetzlichen Reformen zu den Themen Leiharbeit und Werkvertrag überstürzt. Nach den jüngsten Medienberichten wird Ende 2015 ins Visier genommen.

Dauerleihe geht weiter

Leidtragende sind vor allem diejenigen Arbeitnehmer, die seit Jahren in unbefristeten Leiharbeitsverhältnissen stecken und auf eine Übernahme in die Stammbelegschaft warten. Am 3. Juni wird sich das Bundesarbeitsgericht einmal mehr mit einer solchen haarsträubenden Konstellation befassen. Betroffen sind ca. 100 Arbeitnehmer der Personalservicegesellschaft eines privaten Krankenhausbetreibers, die seit teilweise 7 Jahren als Leiharbeitnehmer arbeiten.

BAG wirft dem Gesetzgeber Untätigkeit vor

Vier dieser Mitarbeiter klagen auf Einstellung in die Klinik, weil die Personalservicegesellschaft nur ein Strohmann ist und weil sie entgegen dem Verbot des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur „vorübergehend“ beschäftigt werden. Bisher hat das BAG derartige Klagen unter Hinweis auf die Untätigkeit des Gesetzgebers abgewiesen.