BAG: Verbot des unbefristeten Entleihs bleibt ohne Sanktion

Der 9. Senat des BAG hatte am 3. Juni 2014 erneut darüber zu befinden, ob ein unbefristet überlassener Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zum Entleihunternehmen einklagen kann. Dieses Mal in Erfurt gleich mehrere unserer Mandantinnen, allesamt Mitarbeiterinnen der Asklepios Fachklinik Brandenburg.

Vergeblich –  so lässt sich das unerfreuliche Ergebnis der Revisionsverhandlung kurz und bündig zusammenfassen. Das Bundesarbeitsgericht hat zwar das Verbot bestätigt. Es hat die Revisionen gleichwohl abgewiesen und damit dem Anspruch auf einen Arbeitsplatz im Falle der verbotenen unbefristeten Dauerleihe erneut eine Absage erteilt.

Viel Sympathie für die Klägerinnen

In der mündlichen Verhandlung fand unsere Seite beim Gericht zwar viel Sympathie und Zustimmung. Die Richter zeigten großes Verständnis für die unbefriedigende Situation. Sie sahen jedoch im Ergebnis keine Möglichkeit, der Klage stattzugeben.

Gesetzgeber hat Rechtsfolge bewusst ausgeschlossen

Der Gesetzgeber, so das Bundesarbeitsgericht, habe davon abgesehen, das Verbot der dauerhaften Überlassung mit einer ausdrücklichen Rechtsfolge bzw. Sanktion zu versehen. Im Gesetzgebungsverfahren sei dies überlegt worden, letztlich habe man sich aber dagegen entschieden. Über diesen gesetzgeberischen Willen könne sich das BAG nicht hinwegsetzen.

Wie geht es weiter?

Nach Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 der EU-Richtlinie 2008/104/EG müssen die Mitgliedstaaten Rechtsfolgen/Sanktionen für den Fall der Verstoßes gegen die Richtlinie festlegen. Inzwischen steht fest: Der Gesetzgeber, die Verwaltung und das höchste Gericht halten sich nicht an diese verbindliche EU-Richtlinie.  Und zwar – wie gestern nochmals bestätigt – mit voller Absicht.

Schadensersatz wegen Nichtumsetzung der Richtlinie

In einer solchen Fallkonstellation – absichtliche Nicht-Umsetzung einer verbindlichen EU-Richtlinie – können die Bürger zwar nicht direkt beim Europäischen Gerichtshof klagen. Sie können aber von den ordentlichen Gerichten eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland, erheben. Den Entwurf einer solchen Klage haben wir bereits erstellt und werden in den nächsten Tagen klären, ob eine Musterklage vor dem Landgericht Cottbus anhängig gemacht wird.

Damit geht die Sache vermutlich noch in diesem Monat in die nächste Runde.