Das Landesarbeitsgericht Hamburg – Urteil vom 22.07.2014 – 4 Sa 56/13 hat entschieden, dass einsatzfreie Zeiten auch in größerem Umfang mit Stunden vom Arbeitszeitkonto aufgerechnet werden können. Geklagt hatte eine von uns vertretene Leiharbeitnehmerin, die innerhalb eines Zeitraums von 5 Monaten einen aus unserer Sicht ungerechtfertigten Abzug von 219,76 Stunden hinzunehmen hatte.
Die Revision gegen das Urteil hat das LAG Hamburg unter Hinweis auf BAG – Urteil vom 16.04.2014 – 5 AZR 483/12 nicht zugelassen. Nach unserer Auffassung zu Unrecht: Die Nichtzulassungsbeschwerde wird zum Aktenzeichen 5 AZN 809/14 geführt. Wir werden über den Verlauf des Verfahrens informieren.