Viele Hausmeisterdienste werden nebenberuflich von 450-Euro-Kräften erledigt. Wohnungsverwaltungen stellen gern Anwohner ein, die den Garten pflegen, Treppenhäuser reinigen, einfache handwerkliche Arbeiten erledigen usw. Mit der Einführung des Mindestlohns sind Probleme entstanden: Das größte praktische Problem ist die Verpflichtung, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit genau zu dokumentieren.
Jetzt fordern viele Wohnungsverwaltungen von ihren Arbeitnehmern, dass sie ihre Zeiten selbst aufschreiben sollen. Werde dies nicht ordentlich erledigt, könne kein Lohn ausgezahlt werden.
Wie ist die Rechtslage und was tun?
Es ist nach dem Gesetz die Aufgabe des Arbeitgebers, die Arbeitszeit zu dokumentieren. Werden Arbeitnehmer aufgefordert, ihre Arbeitszeiten selbst aufzuschreiben und einzureichen, so sollte das Gespräch gesucht werden. Es besteht zumeist ein gemeinsames Interesse, die Dokumentation möglichst effektiv hinzubekommen. Möglicherweise ist der Arbeitgeber bereit, die zusätzliche Verwaltungsarbeit zu bezahlen.
Wie man die Problematik praktisch und rechtlich in den Griff bekommt, dafür haben wir anlässlich eines Mandats ein gutes Modell entwickelt. Wir helfen den Betroffenen gern weiter.