Wem eine Stelle in der Zeitarbeit angeboten wird, der muss wissen …

Wem eine Stelle in der Zeitarbeit angeboten wird, der muss wissen:

 

Seit der Entscheidung des BAG – Urteil vom 10.12.2013 – 9 AZR 51/13 ist zudem klar:

 

Zuletzt hat das Bundesarbeitsgericht mit dem Beschluss vom 20.01.2015 – Aktenzeichen 5 AZN 809/14 –  klargestellt:

 

Wer Arbeitslosengeld bezieht, der muss eine Tätigkeit in der Zeitarbeit annehmen:

 

Dabei kooperieren die Arbeitsagenturen aufs Beste mit den Zeitarbeitsunternehmen:

 

Sieben Tatsachen,

die wir der Hartz-Gesetzgebung, einer gesetzestreuen Arbeitsverwaltung, einer von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften getragenen Tarifpolitik sowie einer arbeitgeberfreundlichen Rechtsprechung verdanken.

 

 

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