Der DGB wirft den Museen in Deutschland vor, das Mindestlohngesetz zu umgehen. Betroffen sind Volontäre, die beispielweise für die Laufbahn des Kurators ausgebildet werden sollen. Da viele Museen jedoch gar keine Ausbildung vornehmen, greift die Ausnahme für den Mindestlohn nicht.
Keine echtes Volontariat
Eine Ausnahme vom Mindestlohn gilt nur für Auszubildende. Werden Mitarbeiter dagegen – wie offenbar geschehen – für Arbeitsaufgaben wie „Mitarbeit und Umsetzung von museumspädagogischen Programmen“ eingesetzt oder wird in Stellenanzeigen „ein abgeschlossenes Studium und praktische Erfahrung“ vorausgesetzt, so spricht nichts für ein echtes Volontariat.
Lohndumping statt Ausbildung
Vielerorts werden die 8,50 Euro nicht erreicht. Der DGB hat errechnet, dass Stundenlöhne von ledglich 6,17 und 7,37 Euro herauskommen. Unter dem Deckmantel „Ausbildung“ werde Lohndumping betrieben.
Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TVöD
Teilweise wird nicht nur der Mindestlohn unterschritten. Es wird sogar die Grenze der Sittenwidrigkeit überschritten. Folge: Den „Volontären“ steht im letztgenannten Fall eine Bezahlung nach der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages im Öffentlichen Dienst zu.