In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Zeitarbeitnehmer von ihren Einsätzen bei Airbus abgezogen. Nicht wenige von ihnen nach langen Jahren des Einsatzes – und mit prall gefülltem Stundenkonto. Dieses Stundenguthaben ist stets mit dem Airbus-Stundensatz zu bezahlen.
Nach der Beendigung des Airbus-Einsatzes hat das Zeitarbeitsunternehmen ein Problem. Es gibt häufig keinen neuen Einsatz, so dass das Stundenguthaben von z. B. 150 Stunden direkt im Anschlussmonat verbraucht wird. Fraglich ist , ob eine solche Vorgehensweise mit Recht und Gesetz in Einklang steht; darüber sind die Gerichte geteilter Meinung. Was aber überhaupt nicht geht, ist die Bezahlung dieser Stunden nach dem deutlichen schlechteren Zeitarbeit-Tarif.
Alle Zeitarbeitsunternehmen haben sich gegenüber Airbus verpflichtet, ab dem 4. Monat eine Gleichstellung vorzunehmen. Solange der Einsatz läuft, folgt das Arbeitszeitkonto im Zeitarbeitsunternehmen somit besonderen Regeln. Nach unserem Verständnis schließt dies ein, dass dort geleistete Überstunden im Nachhinein nicht schlechter bezahlt werden dürfen.
Endet der Einsatz, greifen wieder die normalen Regeln des Tarifvertrags, die eine Bezahlung mit dem jeweils aktuellen Stundensatz vorsehen. Um den Widerspruch zwischen Gleichstellungsverpflichtung und Tarifregeln aufzulösen, ist es notwendig, dass der Arbeitgeber die Plusstunden mit dem hohen Airbus-Stundensatz auszahlt. Ist der Arbeitnehmer einverstanden, besteht allenfalls noch die Möglichkeit, dass die „Airbus-Stunden“ ausgezahlt werden, wenn die Entnahme aus dem Stundenkonto erfolgt.
Die Auszahlung von Airbus-Überstunden zum deutlich niedrigeren Tarif verstößt gegen die Gleichsstellungsverpflichtung.