Die Bundesarbeitsministerin hat den Sportvereinen im Rahmen einer eigens anberaumten Besprechung bestätigt, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gelte, wenn einSportler mit einem Minijob-Vertrag ausgestattet sei.
Zur Begründung führte die Ministerin an, dass das zeitliche und persönliche Engagement der Sportler eindeutig zeige, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport im Vordergrund stünden. Laut Mitteilung von dfb.de soll Frau Nahles ferner angekündigt haben, „dass sie mit dem für die Zollverwaltung zuständigen Bundesinnenminister abgestimmt hat, dass die Zollbehörden sich nicht aufgrund des Mindestlohngesetzes an die Vereine wenden und Kontrollen bei Vertragsamateuren durchführen werden. „
Nun gut, der Freibrief ist ein cleverer Schachzug von Frau Nahles. Die Sportvereine wird es freuen, und auch die meisten Sportler werden mit dieser recht eigenwilligen Auslegung des Gesetzes kein Problem haben.
Dennoch: Ob die Vereine vor den Arbeits- und Sozialgerichten bestehen werden, darf weiterhin als offen bezeichnet werden. Immerhin verhält es sich in unserer Rechtsordnung so, dass die Gerichte zur Auslegung und Anwendung der Gesetze berufen sind – nicht die Regierung. Vor Gericht wird man sich die Verträge sehr genau anschauen und dann bewerten, ob ein zum Mindestlohn berechtigender Arbeitsvertrag vorliegt oder – wie von der Ministerin angedeutet – eine Art Gefälligkeitsverhältnis, das nicht unter das Mindestlohngesetz fällt.
Unsere Prognose: Die meisten Vertragsspieler, die vor das Arbeitsgericht ziehen, werden Erfolg haben. Schaut man sich den DFB Mustervertrag (Stand 03/2014) an, so spricht alles für ein „normales“ Arbeitsverhältnis. Unter § 1 Nr. 3 heißt es dort:
- Der Spieler verpflichtet sich, an allen Spielen und Lehrgängen, am Training – sei es allgemein vorgesehen oder sei es besonders angeordnet -, an allen Spielerbesprechungen und sonstigen der Spiel- und Wettkampfvorbereitung dienenden Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt auch, wenn ein Mitwirken als Spieler oder Ersatzspieler nicht in Betracht kommt.