Beim Arbeitgebertag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) kündigte die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, dass der Referentenentwurf für die von der Koalition geplanten Zeitarbeits-Gesetzesänderung erst im letzten Quartal diesen Jahres zu erwarten sei. Kramme sprach einige „Knackpunkte“ bei der Umsetzung an. So sei noch offen, ob die Höchstüberlassungsdauer an den Arbeitsplatz oder an die Person gebunden sein werde. Außerdem sei noch unklar, wie mit den Branchenzuschlagstarifverträgen umgegangen werden solle.
(Quellen: www.personalorder.dewww.personaldienstleister.de)
Angesichts der vorstehenden Äußerungen wird die überfällige Einschränkung der Dauerleiharbeit frühestens im Jahre 2016 erfolgen – eine Ergebnis der beharrlichen Lobby-Arbeit der Arbeitgeber. Es dürfte nicht überraschen, wenn die Änderung sogar bis zum 01.01.2017 auf sich warten lässt. Das würde passen, weil die aktuellen Zeitarbeit-Tarifverträge zum 31.12.2016 auslaufen. Arbeitgeber und Gewerkschaften würden die Gelegenheit bekommen, eine gesetzliche Verschärfung durch abweichende tarifliche Absprachen zu verwässern- ein eingespieltes und bewährtes Modell seit der Deregulierung der Zeit-/Leiharbeit im Jahre 2004.