Gesetzentwurf zur Leiharbeit soll im Herbst vorgelegt werden

Leiharbeit und Werkverträge sollen strenger reguliert werden – geht es nach dem Willen von Andrea Nahles, sogar noch in diesem Jahr. Bei ihrer Gesetzesnovelle hält sich die Arbeitsministerin eng an den Koalitionsvertrag. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will im Herbst ihren Gesetzentwurf für eine strengere Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen vorlegen. Das in der Koalition mit der Union vereinbarte neue Regelwerk werde Ende September oder Anfang Oktober kommen, kündigte Nahles am Dienstag in Gaggenau nach einer Betriebsversammlung bei Daimler an. Einen Kabinettsbeschluss erwarte sie noch vor Jahresende. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass die Überlassungsdauer für Leiharbeiter auf 18 Monate begrenzt wird. Nach neun Monaten sollen sie zudem mit Stammbelegschaften beim Entgelt gleichgestellt werden. Bei Werkverträgen sollen Betriebsräte erstmals ein Informationsrecht bekommen.

Mit Zeitarbeit werden Arbeitskräfte verliehen, beim Werkvertrag wird eine Arbeitsleistung unabhängig von einer bestimmten Person verkauft. Nahles zufolge werden Werkverträge vielfach missbraucht. Die Fleischindustrie sei nicht die einzige Branche, in der Beschäftigte zu Scheinselbstständigen würden. „Ich will den Werkvertrag wieder zu einem sauberen Instrument machen“, sagte Nahles. Über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag werde sie aber nicht hinausgehen. „Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte sind nicht verabredet, und die werde ich auch nicht vorlegen“, sagte die Ministerin.

(Quelle: www.handelsblatt.de)