Am 16. November 2015 hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einen Entwurf zur Reform der Leiharbeit und Werkverträgen vorgestellt. Obschon der Entwurf nur eine Umsetzung des Koalitionsvertrags ist, zeigt sich die Arbeitgeberseite überrascht und nervös.
In einem Gastbeitrag in der Wirtschaftswoche erläutert der Kollege Sebastian Maiß, Rechtsanwalt in der Arbeitsrechtskanzlei Vangard, den Entwurf aus Arbeitgebersicht. Seine Empfehlung:
„Unternehmen sollten jetzt schon prüfen, wie viele und auf welchen Posten sie auch zukünftig Leiharbeitnehmer einsetzen müssen. Viele haben bereits jetzt zusammen mit den Zeitarbeitsunternehmen Regeln über den Einsatz und Kontingente von Leiharbeitnehmern abgeschlossen, die lediglich einen befristeten Einsatz von Leiharbeitnehmern vorsehen. Bestehende Regelungen sollten auf die geplanten Änderungen hin geprüft und gegebenenfalls frühzeitig angepasst werden.
Zudem sollten Arbeitgeber bereits jetzt prüfen, welche Externen über Werk- und Dienstverträge eingesetzt sind: Also einerseits die Verträge und andererseits die tatsächlich durchgeführten Einsätze.“
Es scheint, dass das Jahr 2016 mal wieder ein arbeitsreiches wird. Lobbyisten und Juristen im Arbeitgeberlager werden sich über mangelnde Auslastung nicht beschweren.