In einem lesenswerten Aufsatz stellt der Autor Achim Kluess, Vorsitzender Richter der 15. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg, die gesetzgeberischen Bemühungen und deren Auswirkungen auf die Rechtsprechung auf den Prüfstand. Sein Zwischenfazit zur aktuellen Diskussion:
Der gesetzgeberische Gestaltungswille erschöpfe sich in der Nachzeichnung des Zustands, den die Recht „Lücken füllend erreicht habe.“ Man sollte mehr verlangen, könne aber auf Basis des Koalitionsvertrages nicht mehr erwarten.