Nahles' neuer Gesetzentwurf: Der Referentenentwurf im Wortlaut

Wie bereits mitgeteilt, hat das Bundesarbeitsministerium den neuen Referentenentwurf zur Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt. Stand: 17.02.2016.

Entschärfung zugunsten der Arbeitgeber

Der neue Entwurf „entschärft“ den alten Vorschlag in vielen Punkten und findet nunmehr – wenn auch nicht in jedem Punkt – die Zustimmung der Arbeitgeberseite. Die IG Metall bezeichnet das Ergebnis immerhin als „Minimalkompromiss“ und fordert die zügige Umsetzung.

Es darf bezweifelt werden, dass der unbestreitbar bestehende Missbrauch durch die neuen Vorschriften effektiv bekämpft wird. Die Arbeitsgerichte werden Arbeitnehmern und Betriebsräten auch in Zukunft nur wenig weiterhelfen.

Rechtsprechung war schon weiter (siehe „vorübergehend“)

Was den Begriff „vorübergehend“ und die Frage der Höchstüberlassungsdauer angeht, bleibt der Entwurf sogar hinter der BAG-Rechtsprechung zurück. Das Abstellen auf das Vertragsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher dürfte dahingehend zu verstehen sein, dass der Schutz vor der Aushöhlung von Stammbelegschaften eine allenfalls untergeordnete Rolle spielt. Gespannt darf man daher sein, ob den Betriebsräten weiterhin ein Zustimmungsverweigerungsrecht gemäß § 99 BetrVG zugesprochen wird, wenn Leiharbeitnehmer einen dauerhaft bestehenden Bedarf decken sollen.

 

 

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