BAG-Urteil zu DRK Schwestern: Der nächste Streit ist vorprogrammiert

Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts  – Beschluss vom 21. Februar 2017 – 1 ABR 62/12 –  muss die DRK-Schwesterschaften ihre in den Kliniken eingesetzten Mitglieder als Leiharbeitnehmerinnen behandeln. Dies bedeutet, Stand heute, dass eine dauerhafte Überlassung nicht mehr möglich ist. Ab dem 01.04.2017 dürfte die Überlassung nicht mehr länger als 18 Monate sein.

Ein großes Problem, denn es gibt 25.000 Arbeitnehmerinnen in 33 DRK-Schwesternschaften. Was tun?

Weil sich die Gerichtsentscheidung abgezeichnet hatte, haben sich das DRK und das Bundesarbeitsministerium bereits Ende vergangener Woche darauf geeinigt, dass die Höchstüberlassungsdauer für DRK-Schwestern von Gesetzes wegen wegfallen soll. Es soll also eine „Lex DRK“ ins Gesetz eingefügt werden, welches die grenzenlose Überlassung möglich macht.

Ein Vorhaben, das wiederum ver.di auf den Plan ruft: „Vollkommen abwegig“, so der Kommentar der zuständigen Bundesfachbereichsleiterin Bühler. Eine solche Sonderregelung sei nicht EU-rechtskonform und deshalb von vornherein zum Scheitern verurteilt. Das EU-Recht dürfe nicht durch politische Tricksereien umgangen werden.

Es dürfte also nicht lange dauern, dann geht der Streit um die DRK-Schwestern in die nächste Runde. Mit Spannung darf man auf die Antwort des EuGH zu der Frage warten, ob eine unbefristete Überlassung im Einklang mit der EU-Richtlinie steht. Folgt der EuGH der Auffassung der EU-Kommission, so wird die avisierte Regelung allerdings Bestand haben.