Arbeitszeitkonto Zeitarbeit – wieder kein Urteil des BAG

Wieder einmal ist das Bundesarbeitsgericht einem Urteil zum Ausgleich von Überstunden bei Leiharbeitnehmern in letzter Sekunde aus dem Weg gegangen (Aktenzeichen: 4 AZR 140/16).

Wie sich aus der Pressemitteilung vom 22.11.2017 ergibt, haben sich die Parteien – vermutlich „auf dringendes Anraten des Gerichts“ – auf einen Vergleich verständigt . Im konkreten Fall verlangte der Leiharbeitnehmer die Auszahlung seiner geleisteten Überstunden. Der Arbeitgeber hingegen wollte die Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto „parken“ und in auftragsschwachen Zeiten ausgleichen.

 

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.