Arbeitszeitkonto Zeitarbeit – wieder kein Urteil des BAG

Wieder einmal ist das Bundesarbeitsgericht einem Urteil zum Ausgleich von Überstunden bei Leiharbeitnehmern in letzter Sekunde aus dem Weg gegangen (Aktenzeichen: 4 AZR 140/16).

Wie sich aus der Pressemitteilung vom 22.11.2017 ergibt, haben sich die Parteien – vermutlich „auf dringendes Anraten des Gerichts“ – auf einen Vergleich verständigt . Im konkreten Fall verlangte der Leiharbeitnehmer die Auszahlung seiner geleisteten Überstunden. Der Arbeitgeber hingegen wollte die Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto „parken“ und in auftragsschwachen Zeiten ausgleichen.