Streikbruchverbot – Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten

Die Online-Plattform IG-Metall-ZOOM bereitet ihre Zeitarbeitnehmer auf die anstehenden Streiks vor. Anhand der 10 wichtigsten Fragen und Antworten erfahren die Betroffenen, wie ihre Rechte und Pflichten für den Fall des Ausstands sind.

Bleibt zu hoffen, dass sich die Verleihunternehmen auch wirklich an die Vorschriften halten. Hier die Fragen:

1. Muss ich als Leiharbeit arbeiten, wenn in meinem  Einsatzbetrieb gestreikt wird?
2. Muss ich mich irgendwo abmelden?
3. Wann und wie muss ich mich abmelden?
4. Bekomme ich trotzdem mein Geld?
5. Kann meine Verleihfirma mich einfach irgendwo anders hinschicken?
6. Darf ich an der Demo oder Kundgebung teilnehmen?
7. Ist es sinnvoll, wenn ich mich an Aktionen beteilige?
8. Muss ich mich bei der IG Metall melden?
9. Bekomme ich dann auch Streikgeld?
10. Wann komme ich wieder in den Einsatzbetrieb?

Die Antworten finden Sie hier