Arbeitsgericht Hamburg: "Entfristungskonzept" der Deutschen Post auf dem Prüfstand

Am Wochenende berichtete die „Bild am Sonntag“, dass die Deutsche Post die Entfristung von Arbeitsverträgen u. a. davon abhängig macht, wie oft die Zusteller krank werden. Langjährig bestehende Arbeitsverhältnisse werden aus undurchsichtigen Gründen immer wieder befristet und irgendwann nicht mehr fortgesetzt. Genau so ist es unserem Mandanten ergangen: Er war durchgehend seit dem Jahre 2014 als Zusteller in Hamburg im Einsatz. Sein zuletzt im Juni 2017 befristeter Vertrag wurde mit Ablauf des Jahres 2017 nicht mehr verlängert.

Wir haben im Januar 2018 Klage eingereicht mit der Begründung, dass die Befristung im Juni 2017 ohne sogenannten „Sachgrund“ erfolgt und deshalb unwirksam sei. Der in der Verlängerungsvereinbarung gennannte Befristungsgrund „Vertretung eines anderen Mitarbeiters“ sei nur vorgeschoben. Die Deutsche Post sucht händeringend nach neuen Zustellern, viele Stellen sind unbesetzt. Abgesehen davon war mit der Rückkehr des angeblich Vertretenen gar nicht zu rechnen.

Wie sich durch die jüngste Veröffentlichung bestätigt hat, dürfte der wahre Befristungsgrund in der besagten Konzernvorgabe für 2017 liegen. Die dort gemachten Auflagen stellen aber keinen schützenswerten Sachgrund im Sinne des Befristungsrechts (§ 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz) dar.

Am Mittwoch, den 09.05.2018, 9.30 Uhr, Saal 206 wird das Arbeitsgericht Hamburg (Az. 17 Ca 527/17) über unseren Fall befinden. Die Verhandlung ist öffentlich, man darf gespannt sein, wie die Prozessvertreter zur jüngsten Entwicklung Stellung nehmen werden.

 

 

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