Wie bereits berichtet, hat das LAG Baden-Württemberg in einer bisher unveröffentlichten Entscheidung – Urteil vom 05.04.2017 – 4 Sa 53/16 die vermeintlich selbstständige physiotherapeutische Leistung in einem Krankenhaus als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung enttarnt.
Am Montag, den 15. April, 11.15 Uhr werden wir in einem gleich gelagerten Fall einen Physiotherapeuten vor dem Arbeitsgericht Berlin (56 Ca 12836/18) vertreten. Auch hier wird die Frage zu klären sein, ob ein auf der Beatmungsstation eingesetzter Physiotherapeut in den Stationsbetrieb eingegliedert ist und dirkete Weisungen von den Ärzten bekommt. Wir haben die entsprechende Ausgestaltung ausführlich dargelegt und unter Beweis gestellt, die beklagte Klinik stellt dies in Abrede.
Besonders spannend: Neben der Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis zur Klinik besteht, beanspruchen wir auf Grundlage des Equal Pay eine Nachzahlung in Höhe von über 40.000,- Euro.