Der von uns betreute Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Berlin, mit dem wir die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung eines Physiotherapeuten geltend machen, endete am Montag, den 15. April 2019, anders als erwartet, mit einem klaren …“Unentschieden“.
Die Kammer konnte und wollte sich noch nicht festlegen. Entscheidend sei, ob und in welchem Umfang der Kläger bei der Behandlung seiner Patienten Weisungen und Unterstützungsleistungen von Ärzten und Pflegekräften erhalte. Dies müsse die Klägerseite noch substantiierter dargelegen und unter Beweis stellen.
Wie so oft in dieser Fallkonstellation ist es für den Arbeitnehmer schwer, das Gericht davon zu überzeugen, dass der schriftlich geschlossene Vertrag nicht den wahren Parteiwillen wiedergibt. Den Scheincharakter eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages zu beweisen, ist mit sehr viel Aufwand verbunden.
Die zahlreichen Zuschauer verfolgten die Verhandlung mit großem Interesse. Und auch die Presse war vertreten: siehe taz-Bericht vom 16.04.2019.
Der nächste Termin, der die Entscheidung bringen dürfte, wurde auf den 28. August 2019 anberaumt.