Tarifabschluss in der Leiharbeit: Mehr Geld und weitere Verbesserungen

Die DGB-Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände BAP und iGZ haben im Dezember 2019 einen neuen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Zeit-/Leiharbeit erzielt. Diese bringen für die Beschäftigten mehr Geld und diverse Verbesserungen mit sich.

Besonders bemerkenswert ist die Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern durch eine sog. Differenzierungsklausel: Wer Mitglied in einer der DGB-Gewerkschaften ist, bekommt ab 2021 eine höhere Jahressonderzahlung als ein Nicht-Mitglied.

Im Einzelnen:

  • 1,9 Prozent mehr Geld ab April 2020, weitere 3 Prozent mehr ab April 2021 und 4,1 Prozent ab April 2022
  • Endgültige Angleichung der Ostentgelte auf Westniveau ab April 2021
  • Erhöhung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und davon zusätzlich bis zu 700 € Bonus für Gewerkschaftsmitglieder
  • Klärung der bezahlten Freistellung für Tarifkommissionsmitglieder
  • Erhöhung des Urlaubs: ab dem 1. Beschäftigungsjahr um 1 Tag auf 25, ab dem 2. um 2 Tage auf 27 und die letzte Stufe ab dem 3. Beschäftigungsjahr um vier Tage auf 30 Tage
  • Verbesserung der Eingruppierungsmöglichkeiten durch Schaffung einer weiteren Entgeltgruppe, die in Zukunft auch ungelernten Leiharbeitnehmenden einen Qualifizierungsaufstieg ermöglicht sowie die Bildung einer echten         Eckentgeltgruppe
  • Verbesserungen beim Arbeitszeitkonto iGZ, z. B. durch Wegfall des Verfügungsrecht des Arbeitgebers über zwei Tage sowie durch Regelung der Zustimmungspflicht des Beschäftigten bei Überbrückung verleihfreier Zeiten
  • die Angriffe der Arbeitgeber auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf das Streikrecht konnten vollständig abgewehrt werden

 

 

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