Sie beziehen eine Erwerbsminderungsrente und möchten gern wieder arbeiten. Dann gibt es eine gute Nachricht vom Gesetzgeber. § 43 Absatz 7 Sozialgesetzbuch 6 lautet seit dem 01.01.2024 wie folgt:
„Wird neben einer Rente nach Absatz 1 oder 2 unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, deren Umfang das der Rentengewährung zugrunde liegende zeitliche Leistungsvermögen überschreitet, besteht für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten ab Beginn der Ausübung weiterhin Anspruch auf die gewährte Rente.“
Sie können für einen bestimmten Zeitraum testen, ob Ihr gesundheitlicher Zustand es
zulässt, dass Sie wieder mehr arbeiten können. Bisher war es so, dass der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente bedroht war oder gar weggefallen ist, wenn Sie 3 Stunden und mehr täglich gearbeitet haben. Das hat sich geändert.
Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was ist eine Arbeitserprobung?
Während einer Arbeitserprobung können Sie eine Zeit lang Ihre tägliche Arbeitszeit erhöhen, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch hat.
Eine Arbeitserprobung liegt vor, wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und drei Stunden oder mehr täglich arbeiten oder eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen und sechs Stunden oder mehr täglich arbeiten. Ob Sie dabei bei einem Arbeitgeber angestellt sind oder selbständig tätig sind, spielt keine Rolle.
Wie lange dauert eine Arbeitserprobung?
Eine Arbeitserprobung dauert in der Regel sechs Monate. Den genauen Zeitraum teilt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger verbindlich mit.
Muss ich eine Arbeitserprobung beantragen?
Nein, für eine Arbeitserprobung müssen Sie keinen Formantrag stellen. Bitte teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger Folgendes mit:
- Ihre tägliche und wöchentliche Arbeitszeit,
- die Art Ihrer Tätigkeit (kurze Tätigkeitsbeschreibung)
- eine Schätzung Ihres voraussichtlichen Verdienstes oder Arbeitseinkommens.
Was gilt für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung?
Diese Rente wird im Regelfall Versicherten gezahlt, die nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Diese Drei-Stunden-Grenze spielt künftig in den ersten sechs Monaten einer Jobaufnahme keine Rolle mehr. Die Betroffenen können in diesem halben Jahr sogar austesten, ob sie noch Vollzeit erwerbstätig sein können. In
Was gilt, wenn eine Vollzeitbeschäftigung nach der Zeit der Erprobung fortgeführt wird?
Dann fällt die Erwerbsminderungsrente weg – aber eben erst für die Zukunft. Für die Zeit der Arbeitserprobung, also in der Regel für die ersten sechs Monate, wird die gezahlte Rente nicht zurückgefordert.
Was geschieht, wenn die Arbeitserprobung scheitert?
Dann wird die Rente unverändert weitergezahlt, und zwar ohne neuen Antrag.
Was gilt für Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die zur Probe eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen?
Eine solche Rente erhalten diejenigen, die pro Tag zwischen drei und (weniger als) sechs Stunden arbeiten können. Diese Rente ist ohnehin als Kombi-Rente angelegt. Sie ist nur halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Bezieher konnten bisher schon – ohne dass es der Rente schadet – die Rente mit einem Teilzeitjob kombinieren. Nun kann es sogar für bis zu sechs Monate ein Vollzeitjob sein. Nebenher wird in der Zeit der Probearbeit weiterhin die Rente gezahlt.
Was geschieht, wenn Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente eine Teilzeitarbeit nach der Probearbeit fortführen?
Dann entfällt die volle Erwerbsminderungsrente. Stattdessen besteht im Regelfall Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Ist die Arbeitserprobung generell auf sechs Monate angesetzt?
Im Regelfall ja, aber eine Abweichung zugunsten der Rentenbeziehenden ist möglich. Gegebenenfalls muss vorab oder im Verlauf der Arbeitserprobung mit dem Rentenversicherungsträger abgeklärt werden, wie die Verlängerung aussehen kann. Die Verlängerung der Erprobung kannzum Beispiel bei einem Arbeitsplatzwechsel im 6-Monats-Zeitraum, bei einem Wechsel des Aufgabenbereichs oder auch bei einem schwankenden Verlauf des Eingliederungsversuchs mit positiver Tendenz möglich sein.
Wie wird das Arbeitseinkommen auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Es gelten unterschiedliche Regeln für die Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Siehe dazu die obigen Beiträge in diesem Blog.