Aus aktuellem Anlass – wir bearbeiten gerade ein Mandat mit vergleichbarer Fallkonstellation – möchte ich Betroffene auf zwei wichtige Urteile des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung hinweisen.
1. Im ersten Fall geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber die Versorgungsregelung einer betrieblichen Altersversorgung verschlechtern darf.
Zu beachten ist – wie immer – das sogenannte 3-Stufen-Modell sowie die Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage: In seiner Entscheidung hat das BAG - Urteil vom 12.05.2020 – 3 AZR 157/19 klargestellt, dass die Änderung bilanzrechtlichen Bestimmungen keine Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen können. Der Arbeitgeber kann das Versorgungsniveau für bestehende Anwartschaften nicht mit der Begründung absenken, dass sich seine wirtschaftliche Lage aufgrund...