Nicht geimpfte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Krankenhäusern, Praxen, Rettungsdiensten, Pflegeeinrichtungen usw. stellen sich die Frage, welche Auswirkungen § 20 a Infektionsschutzgesetz auf ihr Arbeitsverhältnis hat:
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
1. Welche Verpflichtung besteht gegenüber dem Arbeitgeber?