Leiharbeit und Werkvertrag - Was sagt der Koalitionsvertrag?

 

Der Koalitionsvertrag sieht die Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen vor. Ergebnis:  Es  ist mit einigen Verbesserungen zu rechnen.

Im Einzelnen: ...

Koalitionsverhandlungen: Nur Schönheitskosmetik bei Leiharbeit und Werkvertrag?

 

Die SPD informiert Ihre Mitglieder laufend über den Stand der Koalitionsverhandlungen, das ist sehr löblich. Weniger löblich ist, was so verlautbart wird:

  • "Der Missbrauch von Werkverträgen kann nun bekämpft werden. Dafür sollen die zuständigen Kontroll- und Prüfinstanzen gestärkt werden und Betriebsräte bessere Informationsrechte bekommen. Und Sanktionen sollen verschärft werden."
  • "Keine Einigung gibt es bislang bei der Leih- und Zeitarbeit. Damit durch sie nicht mehr reguläre Beschäftigung verdrängt wird, wollen wir, dass es für gleiche Arbeit auch gleichen Lohn gibt und Arbeitseinsätze in Ausleihbetrieben auf höchstens 12 Monate begrenzen. CDU und CSU wollen aber zwei Jahre zulassen – und keine Regelungen für gleichen Lohn."

Ein Versuch der Übersetzung: ...

Equal pay für einen Tag - Streikbruch im Einzelhandel

 

Im Einzelhandel müssen die Arbeitnehmer einen beinharten Arbeitskampf führen, nachdem die Arbeitgeber die Manteltarifverträge gekündigt haben und Niedriglohngruppen für Kassierer und Warenverräumer fordern. Torpediert werden die Streiks durch den systematischen Einsatz von Leiharbeitnehmern, die an Streiktagen in erheblichem Umfang an den Kassen arbeiten.

Eine wichtige Neuerung in den Tarifverträgen der Zeitarbeit macht den Arbeitgebern jetzt einen Strich durch die Rechnung. Wer als Verleihunternehmen die Tarifverträge für Zeitarbeit anwendet, dem ist seit dem 1. November der Einsatz seiner Arbeitnehmer in bestreikten Betrieben untersagt. Mit anderen Worten: Streikbruch durch Leiharbeitnehmer ist nicht mehr möglich.

Da werden auch Taschenspielertricks à la „equal pay für einen Tag“ nicht helfen. Verdi weiß um die Bedeutung des Streikbeschäftigungsverbots und reagiert umgehend gegen jede rechtswidrige Umgehung der Tarifklausel ...

Die neuen Tarifverträge zur Zeitarbeit/Leiharbeit

 

Mitte September 2013 haben sich die DGB-Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände der Leiharbeit, BAP und iGZ, auf ein neues Tarifwerk verständigt. Die Tarifverträge (Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifvertrag) treten am 1. November 2013 in Kraft. Sie können erstmals zum 31. Dezember 2016 gekündigt werden.

Alle wesentlichen Neuerungen (Entgelte, Arbeitszeitkonto, Ausschlussfristen, neue Entgeltgruppen, Verbot der Streikbeschäftigung) sind der aktuellen Verdi-Tarifinfo zu entnehmen. Insgesamt ein Abschluss, der aus Gewerkschaftssicht ein gutes Ergebnis darstellt.

Begründung zu BAG-Beschluss vom 10.07.2013- 7 ABR 91/11 liegt jetzt vor

 

Lange und mit Spannung erwartet: Die Begründung des Siebten Senats zum Verbot der nicht-vorübergehenden Überlassung und zum Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats liegt vor. In dem Verfahren 7 ABR 91/11 - Beschluss vom 10.07.2013 setzt sich das Gericht mit einigen grundsätzlichen Fragen zur Neuregelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auseinander. 

 

Was steht drin in der Begründung? ...

Scheinwerkverträge und Servicegesellschaften erobern immer mehr Krankenhäuser

 

http://www.youtube.com/watch?v=8S5dJ5oMaN8

REPORT Mainz vom 17.09.2013

 

Scheinwerkverträge erobern das Gesundheitssystem - Zwei-Klassen-Pfleger
Die gleiche Arbeit und doch deutlich weniger Lohn? Immer mehr Krankenhäuser und soziale Einrichtungen  gründen Servicegesellschaften. So auch die Asklepios-Klinik in Lübben (Brandenburg), wo wir für unsere Mandantin Frau Guttke aktiv sind...

Neue Tarifverträge in der Leiharbeit

 

Wie erwartet bzw. - je nach Sichtweise - wie befürchtet haben sich die Tarifvertragsparteien der Leih-/Zeitarbeit auf neue Tarifverträge verständigt. Sie laufen bis zum 31.12.2016 und sehen u. a. allgemeine Lohnerhöhungen, einen Mindestlohn und ein Verbot der Streikarbeit vor. Die "Gefahr" des Equal Pay/Equal Treatment haben die Arbeitgeber damit erst einmal abgewendet .

 

Der iGZ hat Verhandlungsergebnis online gestellt. Näheres zur Einigung aus der Sicht der Gewerkschaften ...

REPORT MAINZ: Werkverträge erobern jetzt auch das Gesundheitssystem

 

"Erst festangestellt, dann Leiharbeit, jetzt Werkvertrag? Immer mehr Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen setzen auf die schmutzigen Methoden der Fleischindustrie."

 

Mit diesen Worten kündigt REPORT MAINZ seine Sendung am Dienstag, 17.09.2013, 21.45 Uhr an.

Ein krasser Fall, Frau Kanzlerin - Dauerleihe im Krankenhaus

 

Während unsere Kanzlerin so tut, als habe sie erstmals vom Problem der Dauerleihe gehört, gehen viele Arbeitnehmer auf die Barrikaden. So auch die leidgeprüften Kolleginnen und Kollegen des Asklepios Fachklinikums Brandenburg.

 

Ein "krasser Fall", Frau Kanzlerin:

 

Näheres dazu:

http://www.neues-deutschland.de/artikel/833055.leiharbeiter-in-klinik-wehren-sich.html

http://www.lr-online.de/regionen/luebben/Protest-bei-Asklepios-in-Luebben;art1058,4320753

Dauerleihe auf dem Arbeitsmarkt: Die Kanzlerin verkauft die Menschen für dumm

 

Wir erinnern uns noch gut: Es war das Jahr 2011 - die Diskussion um den Missbrauch der Leiharbeit rund um Schlecker tobte, da standen Gesetzesänderungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie auf der Tagesordnung.

Die wichtigste Fragen: Wie soll der Begriff "vorübergehend" mit Leben gefüllt werden? Wie muss die Leiharbeit zeitlich und sachlich begrenzt werden? Soll es eine Rückkehr zu Höchstüberlassungsfristen geben? ...

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