Equal Pay ab dem 1. Februar 2014?

 

Eine interessante Neuigkeit:

Die DGB-Gewerkschaften haben den Manteltarifvertrag und den Entgeltrahmentarifvertrag mit dem BAP bzw. mit dem iGZ per 31.01.2014 gekündigt. Dies berichtet RA Alexander Bissels von der Kanzlei CMS Hasche Sigle in seinem Arbeitsrechtblog.

BAG-Urteil zur Dauerleihe: Es bleibt spannend

Kein Entleiher soll sagen, er hätte es nicht wissen können...

In unmissverständlicher Klarheit hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts sein Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 begründet: Es entsteht auch dann kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher, wenn die Arbeitnehmer systematisch über eine eigene Personalservicegesellschaft des Entleihers eingestellt und beschäftigt werden.

Der Gesetzgeber habe bewusst darauf verzichtet, im AÜG eine zeitliche Begrenzung für die Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung vorzusehen. Zitat: "Damit war klar, dass künftig eine unbeschränkte Überlassung von Arbeitnehmern zulässig sein sollte ...."

Doch Achtung, bevor ein falscher Eindruck entsteht....

Neue Initiative gegen Scheinwerkverträge

 

Bestrafung von Scheinwerkverträgen und mehr Mitbestimmung für Betriebsräte. Das sind die Kernpunkte einer lobenswerten Bundesratsinitiative Niedersachsens. Der jetzt vorgestellte Gesetzesentwurf enthält u. a. Vorschläge zur Änderung des AÜG und des BetrVG ...

 

LAG Hessen: § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG regelt Synchronisationsverbot

 

Seit der Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung im Dezember 2011 mühen sich die Arbeitsgerichte mit dem § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG ab: "Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend."

Zuletzt hatte das Bundesarbeitsgericht – Beschluss vom 10.07.2013 – 7 ABR 91/11 – klargestellt, dass die Dauerleihe unzulässig ist. Sie berechtige den Betriebsrat dazu, die Zustimmung zur Einstellung gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 (Gesetzesverstoß) zu verweigern.

LAG Hessen sieht Synchronisationsverbot

Das LAG Hessen – Beschluss vom 21.05.2013 – 4 TaBV 298/12 – hat jetzt die Auffassung geäußert, dass § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG ein sogenanntes "Synchronisationsverbot" regele. D. h., die Vorschrift verbiete den Gleichlauf von Überlassung und Arbeitsvertrag. Das Gericht hat eine nicht mehr vorübergehende Überlassung angenommen, weil sowohl die Überlassung als auch der Arbeitsvertrag auf genau ein Jahr befristet waren.

Das LAG - die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht - nimmt eine ausschließlich arbeitsvertragsbezogene Betrachtung vor. Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass § 1 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit der EU-Richtlinie zumindest auch den Zweck habe, die Substitution der Stammbelegschaft zu verhindern. Das BAG stellt somit eine arbeitsplatzbezogene Betrachtung an.

In den kommenden Monaten wird das BAG weitere Entscheidungen treffen müssen und Stellung dazu nehmen müssen, unter welchen Voraussetzungen und nach welchem Maßstab der Begriff vorübergehend auszulegen ist.

Zwei Fragen stehen im Raum: ...

Schein-Werkvertrag - die nächste Entscheidung pro Arbeitnehmer

 

Nach dem LAG Berlin-Brandenburg – Urteil vom 12.12.2012 – 15 Sa 1217/12 und dem LAG Hamm – Urteil vom 24.07.2013 – 3 Sa 1749/12 hat jetzt das LAG Baden-Württemberg – Urteil vom 01.08.2013 – 2 Sa 6/13 nachgezogen:
Die Eingliederung in den alltäglichen Arbeitsablauf schließt einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag aus.

Ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag ist nur anzunehmen,

1. wenn ein schriftlicher Werk-/Dienstvertrag auch so gelebt wird, wie es sich aus der schriftlichen Vereinbarung ergibt und
2. wenn auf Basis dieser Vertragspraxis keine Eingliederung in den Betrieb stattfindet.

Erhalten die betroffenen Mitarbeiter regelmäßig Arbeitsaufträge von eigenen Mitarbeitern des Auftraggebers, so liegt verdeckte Arbeitnehmerüberlassung vor. Anderslautende Verträge helfen dem Arbeitgeber dann nicht weiter.

Nachdem in den letzten Jahren fast nur abweisende Urteile bekannt wurden, deutet einiges auf einen Wandel in der Rechtsprechung. Sicherlich die Folge eines erheblichen öffentlichen Drucks.

 

Schein-Werkverträge: Wandel in der Rechtsprechung ?

Im Anschluss an die Entscheidung des LAG-Hamm vom 24.07.2013 entbrennt unter den Juristen eine spannende Diskussion: Kündigt sich ein Wandel in der Rechtsprechung an? Werden Werkverträge künftig wieder strenger kontrolliert?

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Bundesarbeitsgericht erklärt das unbefristete Entleihen von Arbeitnehmern für verboten

 

Der 7. Senat des BAG - Urteil vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - erklärt das dauerhafte Entleihen von Arbeitnehmern für verboten.

Der Betriebsrat des Entleihunternehmens darf die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft  in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Belegschaft verhindern. Er kann die erforderliche Zustimmung  zur Einstellung aus diesem Grund verweigern. Siehe dazu Pressemeldung 46/13 des BAG sowie sueddeutsche.de vom 12. Juli.

Die wichtigsten Aussagen dieses Musterurteils: ...

Zwei Anmerkungen zum CGZP-Urteil vom 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

Im  Rahmen der CGZP-Verfahren  hat das BAG-Urteil vom 13. 3. 2013 - 5 AZR 954/11 entschieden, dass eine dreimonatige Ausschlussfrist die Ansprüche beseitige.  Nachfolgend zwei kurze Anmerkungen zum Urteil:

Arbeitsgericht München untersagt Dauerleihe am Flughafen

 

Das Arbeitsgericht München - Beschluss vom 13.05.2013 - 12 BV 51-12 untersagt die Dauerleihe und spricht dem Betriebsrat das Recht zur Zustimmungsverweigerung zu, wenn der Arbeitgeber mit dem Einsatz der Leiharbeitnehmer die selbst gesetzten Planungsgrenzen überschreitet.

Schlappe für Flughafenunternehmen

Laut Pressemeldung der Kanzlei bell.helm partnerInnen vom 4. Juni 2013 musste dieses Mal ein Arbeitgeber am Flughafen München eine herbe Schlappe hinnehmen. Das Arbeitsgericht München machte unmissverständlich deutlich, dass die Dauerleihe unzulässig sei und vom Betriebsrat verhindert werden könne. Interessant und bedenkenswert die Begründung, weshalb die Überlassung nicht mehr vorübergehend sei. ...

 

Konzerninterner Verleih vom BAG gebilligt?

 

Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom heutigen Tage berichtet, wurde die Klage zweier Leiharbeitnehmer auf Einstellung beim Mutterunternehmen abschlägig beschieden. Der konzerninterne Verleih werde vom BAG gebiligt: Dies bedeute einen Rückschlag für alle Vertreter von Leiharbeitsunternehmen, die momentan versuchen, ihre Mandanten beim Entleihunternehmen unterzubringen.

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