Mit dem 1. Januar 2012 ist eine Lohnuntergrenze für die Entlohnung in der Leiharbeit festgesetzt worden. Damit ist das Verfahren nach § 3 a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) endlich abgeschlossen.
Die Höhe des Mindestlohns ist regional differenziert und beträgt ab 1. Januar 2012 für Ostdeutschland einschließlich Berlin 7,01 € und 7,89 €/Stunde für alle übrigen Bundesländer. Das Mindeststundenentgelt wird im Osten zum 1. November 2012 auf 7,50 € bzw. 8,19 € im Westen angehoben.
Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis zum 31. Oktober 2013 befristet. Das ist zugleich der Tag, zu dem sämtliche die Tarifverträge BZA - DGB und iGZ - DGB auslaufen werden.