Leiharbeit und Werkverträge - die Bundesregierung informiert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert auf einer eigenen Webseite über alles Wissenswerte zum Thema Leiharbeit und Werkverträge: www.leiharbeit-werkverträge.de  . Dazu gehören auch Informationen zu den geplanten gesetzlichen Neuregelungen; speziell zu diesem Thema  ist eine Broschüre veröffentlicht worden, die ebenfalls online verfügbar ist.

RA Holger Thieß gibt Tipps zum Thema Scheinselbständigkeit

Dem aus öffentlichen Mitteln der Stadt Hamburg geförderten Projekt „FIRMENHILFE – Beratung für Selbstständige“ hat RA Holger Thieß zwei Interviews zum Problemfeld  „Scheinselbständigkeit“ gegeben. Als „Expertentipps“ werden diese in Kürze auf dem Youtube-Channel der FIRMENHILFE verfügbar sein.

 

Nachfolgend die beiden Interviews zum Anschauen und im Wortlaut zum Nachlesen:

Bundesarbeitsgericht: AÜG-Erlaubnis bei Schein-Werkverträgen verhindert Arbeitsverhältnis

Der 9. Senat des BAG - Urteil vom 12.07.2016 – 9 AZR 352/15 hat die sog. "Fallschirmlösung" durchgewunken. Stellt sich ein Werkvertrag als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung heraus (= Schein-Werkvertrag), dann hat der (verdeckte) Entleiher nichts zu befürchten. Der (verdeckt) entliehene Arbeitnehmer kann kein Arbeitsverhältnis beanspruchen.

Stellungnahme der BRAK zum Gesetzentwurf Leiharbeit – Not in My Name

Unabhängig, verschwiegen und loyal - so stellt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) uns Anwälte in der Öffentlichkeit dar. Sich selbst sieht die BRAK als "starke Interessenvertretung", die sich unter anderem in laufenden Gesetzgebungsverfahren engagiert: „Die BRAK beobachtet Rechtsentwicklungen, die die Stellung der Anwaltschaft in der Gesellschaft, den Beruf des Rechtsanwaltes und die anwaltliche Tätigkeit betreffen, aufmerksam und erhebt, wenn nötig, vernehmlich ihre Stimme."

Bundesarbeitsgericht: Berechnung von Mindestlohn-Vergütung bei Bereitschaftszeiten

Das Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15  hat entschieden, dass der gesetzliche Mindestlohn für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen ist. Zur vergütungspflichtigen Arbeit zählen dabei auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort - innerhalb oder außerhalb des Betriebs - bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen.

Rettungsassistenz wollte Extra-Vergütung der Bereitschaftszeit

Gesetzentwurf Leiharbeit: Bundeskabinett verabschiedet AÜG-Reform

Das Bundeskabinett hat  am 1. Juni den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles meint, dass der Verdrängung von Stammbelegschaften entgegengewirkt und zugleich verhindert werde, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dauerhaft zu niedrigeren Löhnen als die Stammbeschäftigten in der Einsatzbranche eingesetzt würden. Missbräuchlich Umgehungen des Arbeits- und Sozialrechts durch vermeintliche Werkverträge  würden verhindert.

Bundesarbeitsgericht: Urlaub und Weihnachtsgeschenke sind vom Mindestlohn zu bezahlen

Ein monatlich gezahltes Urlaubs- und das Weihnachtsgeld darf grundsätzlich auf den Mindestlohn angerechnet werden. Stellen die Leistungen des Arbeitgebers zumindest auch eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung und werden sie tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt, dann können sie auch zum Nachteil des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Piltourteil entschieden (BAG - Urteil vom 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16).

Gesetzentwurf Leiharbeit: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Gesetzentwurf Leiharbeit: Die Neuregelung steht

Zweieinhalb Jahre nach Abschluss des Koalitionsvertrages hat sich die Regierungskoalition auf neue Spielregeln "gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen" verständigt. Die Arbeitgeberverbände und die DGB-Gewerkschaften äußerten ihre Zufriedenheit mit dem Entwurf.

Die Neuregelungen des Gesetzentwurfs vom 10.05.2016  im Kurzüberblick:

 

Gleichstellung (Equal Pay)

Nahles' neuer Gesetzentwurf: Ab in die Ressortabstimmung

Im Anschluss an den Koalitionsgipfel berichten die Medien übereinstimmend, dass der Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen in die Ressortabstimmung geht, das heißt in die Abstimmung mit den anderen Ministerien der Bundesregierung. Laut Kanzlerin Merkel in unveränderter Form.

Genau an diesem Punkt war das Vorhaben im Februar durch die CSU blockiert worden. Jetzt scheint der Widerstand gebrochen, alles deutet darauf hin, dass ab dem 01.01.2017 einige neue Spielregeln gelten.

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