Die Kanzlei Templin & Thieß hat im Januar 2015 eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet, weil die Bundesrepublik die Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG nicht umgesetzt hat. Es wurde gerügt, dass der Gesetzgeber, die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte die unbefristete (= nicht-vorübergehende) Arbeitnehmerüberlassung zwar für unzulässig erklärt, den Verstoß jedoch absichtlich ohne Sanktion belassen haben.