Mindestlohn: Haftungsrisiko für Auftraggeber
29. Dezember 2014 - 15:54
Das Gesetz zum Mindestlohn tritt am 1. Januar in Kraft. Wer künftig als Unternehmer Werk- und Dienstleistungen in Auftrag gibt, muss besonders aufmerksam sein: § 13 Mindestlohngesetz sieht eine Haftung vor, wenn beauftragte Subunternehmer den Mindestlohn nicht einhalten.
Prävention durch Haftungsrisiko