Unbefristete Leiharbeit: EU Kommission nimmt Vorermittlungen wegen Vertragsverletzung auf

 

Die Kanzlei Templin & Thieß hat im Januar 2015 eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet, weil die Bundesrepublik die Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG nicht umgesetzt hat. Es wurde gerügt, dass der Gesetzgeber, die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte die unbefristete (= nicht-vorübergehende) Arbeitnehmerüberlassung zwar für unzulässig erklärt, den Verstoß jedoch absichtlich ohne Sanktion belassen haben.

Widersprechende Arbeitnehmer dürfen beim Betriebsübergang nicht benachteiligt werden

Laut Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.02.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 1619/14 darf eine Betriebsvereinbarung, die den Ausschluss ordentlicher betriebsbedingter Kündigungen vorsieht, hiervon Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Rechtsnachfolger widersprochen haben, nicht ausnehmen. Eine derartige Regelung verstoße gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und sei rechtsunwirksam.

Mindestlohn – Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

Laut dem Arbeitsgericht Berlin - Urteil vom 04.03.2015  -  Aktenzeichen 54 Ca 14420/14 darf der Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam.

Kein Mindestlohn für Amateurvertragsspieler - Freibrief für Vereine?

Die Bundesarbeitsministerin hat den Sportvereinen im Rahmen einer eigens anberaumten Besprechung bestätigt, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gelte, wenn einSportler mit einem Minijob-Vertrag ausgestattet sei.

Airbus: Überstunden müssen nach Einsatzende mit hohem Stundensatz bezahlt werden

In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Zeitarbeitnehmer von ihren Einsätzen bei Airbus abgezogen. Nicht wenige von ihnen nach langen Jahren des Einsatzes - und mit prall gefülltem Stundenkonto. Dieses Stundenguthaben ist stets mit dem Airbus-Stundensatz zu bezahlen.

Garantielohn adé: BAG akzeptiert Minusstunden für Leiharbeitnehmer

Gerade erst hat das LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14 - entschieden, dass es dem Verleiher untersagt ist, auf dem Arbeitszeitkonto eines Leiharbeitnehmers Arbeitszeiten nicht zu berücksichtigen, weil er den Leiharbeitnehmer zu anderen Zeiten nicht bei einem Entleiher einsetzen konnte. Eine einseitige Verrechnung der Stunden zu Lasten des Leiharbeitnehmers sei gesetzlich ausgeschlossen; entgegenstehende tarifliche Regelungen seien - wenn sie denn überhaupt so auszulegen wären - unzulässig.

1. Senat des BAG: Unbefristete Leiharbeit ist verboten

Ob temporaire, temporarily, temporalmente, temporaneamente, - die unbefristete Leiharbeit ist in ganz Europa verboten. Und zwar ohne jeden Zweifel.

Unbefristete Leiharbeit: RA Thieß beantragt Vertragsverletzungsverfahren bei EU-Kommission

Die Kanzlei Templin & Thieß Rechtsanwälte vertritt eine Leiharbeitnehmerin, die vor dem Landgericht Berlin eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben hat (Aktenzeichen 28 O 6/15). Gefordert wird der Lohnausfall in Höhe von 33.000 Euro. Gerügt wird die bewusste Nichtumsetzung der Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG, weil der Gesetzgeber, die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte die unbefristete Arbeitnehmerüberlassung bei schlechteren Arbeitsbedingungen bewusst sanktionslos gelassen und damit den Lohnausfall verursacht haben.

LAG Berlin-Brandenburg: Keine Minusstunden bei Nichteinsatz in der Leiharbeit

Das LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14 - hat entschieden, dass es dem Verleiher untersagt ist, auf dem Arbeitszeitkonto eines Leiharbeitnehmers Arbeitszeiten nicht zu berücksichtigen, weil er den Leiharbeitnehmer zu anderen Zeiten nicht bei einem Entleiher einsetzen konnte. Damit stellt sich das Gericht gegen die Entscheidung des LAG Hamburg, das eine solche Verrechnung in einem von uns betreuten Fall für zulässig erklärt hatte.

Mindestlohn: Haftungsrisiko für Auftraggeber

Das Gesetz zum Mindestlohn tritt am 1. Januar in Kraft. Wer künftig als Unternehmer Werk- und Dienstleistungen in Auftrag gibt, muss besonders aufmerksam sein: § 13 Mindestlohngesetz sieht eine Haftung vor, wenn beauftragte Subunternehmer den Mindestlohn nicht einhalten.

Prävention durch Haftungsrisiko

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