Prüfdienst Rentenversicherung: DHL-Express-Fahrer ist Arbeitnehmer des Servicepartners

In den Vorweihnachtstagen sind die teilweise katastrophalen Arbeitsbedingungen der Paketfahrer wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Jetzt macht eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Hoffnung, dass wenigstens die Schein-Selbstständigkeit der Kurier-/Express- und Paket-Fahrer (KEP-Fahrer) ihrem Ende entgegen geht.

 

Abholung und Zustellung outgesourct

LAG Baden-Württemberg: Leiherlaubnis hilft bei Scheinwerkvertrag nicht

Nach der aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Urteil vom 03.12.2014 - 4 Sa 41/14 entsteht ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen, wenn sich der Auftrag als Scheinwerkvertrag (= verdeckte Arbeitnehmerüberlassung) herausstellt. Eine Leiherlaubnis des beauftragten Drittunternehmens hilft dem Entleihunternehmen nicht.

Scheinwerkverträge werden "bestraft"

Arbeitszeitkonto Zeit-/Leiharbeit - Hoffen auf Erfurt

Das Landesarbeitsgericht Hamburg - Urteil vom 22.07.2014 - 4 Sa 56/13 - hat die Klage einer von uns vertretenen Leiharbeitnehmerin abgewiesen, die innerhalb von 5 Monaten ein Minus von über 200 Stunden auf ihrem Arbeitszeitkonto hinzunehmen hatte.

Leider hat das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zugelassen. Um das Revisionsverfahren durchführen zu können, haben wir Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingelegt. Wir begründen unsere Beschwerde damit, dass Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären sind. Im Einzelnen:

Leiharbeitnehmerin verklagt den Bund auf 33.000 Euro Schadensersatz

 

Als heute vor drei Jahren das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft trat, hatte der Ge-setzgeber eine Gesetzeslücke gelassen: Den Verleih- und Entleihunternehmen blieb die Möglich-keit, die unbefristet überlassenen Arbeitnehmer in der Leiharbeit zu belassen; auch das Bundesar-beitsgericht (Urteil vom 10.12.2013 – 9 AZR 51/13) schloss diese Lücke nicht. 

Vorübergehend - Generalanwalt des EuGH zum Fall Työntekijäliitto (C 533-13)

 

Mit Spannung wartet die Arbeitsrechts-Gemeinde auf die Grundsatzentscheidung des EuGH in der Sache  Kuljetusalan Työntekijäliitto AKT ./. Öljytuote ry, Shell Aviation Finland Oy (Rechtssache C 533-13). Worum geht es?

 

Ein finnisches Arbeitsgericht hat den Europäischen Gerichtshof mit eingen Grundsatzfragen befasst, die auch für die Auslegung des deutschen AÜG von großer Bedeutung sind. Die wichtigste Fragen gehen  dahin,

1. ob eine nationale Regelung verboten ist, die den Einsatz der Leiharbeit auf Dauer verbietet,

BAG zu CGZP-Fall: Anspruch auf 30.000 Euro trotz Ausschlussfrist

 

Der Arbeitnehmer ist nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP oder aus den nicht wirksam in das Arbeitsverhältnis einbezogenen Tarifbestimmungen einzuhalten. Derartige “tarifliche” Ausschlussfristenregelungen sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden.

Etwas anderes ergibt sich nicht aus aus einer Klausel im Arbeitsvertrag, die eine mögliche Kollision von arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Ausschlussfrist regelt.

Werkvertrag oder Schein-Werkvertrag bei Einsatz von Stationshilfen im Krankenhaus

Die 15. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 15 TaBV 473/14) hat im Anschluss an die erste mündliche Verhandlung noch keine abschließende Entscheidung darüber getroffen, ob eine Eingruppierung von Stationshilfen im Krankenhaus vorzunehmen ist.

Streit ums Arbeitszeitkonto - das nächste Verfahren vor dem BAG

 

Das Landesarbeitsgericht Hamburg - Urteil vom 22.07.2014 - 4 Sa 56/13  hat entschieden, dass einsatzfreie Zeiten auch in größerem Umfang mit Stunden vom Arbeitszeitkonto aufgerechnet werden können. Geklagt hatte eine von uns vertretene Leiharbeitnehmerin, die innerhalb eines Zeitraums von 5 Monaten einen aus unserer Sicht ungerechtfertigten Abzug von 219,76 Stunden hinzunehmen hatte.

LAG Berlin-Brandenburg: Darf Entleiher-Betriebsrat bei Eingruppierung mitbestimmen?

Seit den Urteilen des BAG befinden sich die Arbeitsgerichte in der Zwickmühle:

Als nationale Gerichte haben sie einerseits die Aufgabe, die EU-Richtlinie umzusetzen, das heißt Sanktionen für den Fall der verbotenen Dauerleihe zu verhängen. Es kann von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden, dass ein ausdrücklich verbotener Zustand ohne Rechtsfolgen bleibt.

Airbus: Sind die Massenentlassungen von Leiharbeitnehmern anzeigepflichtig?

Spätestens seit der Entscheidung des BAG - Urteil vom 24.01.2013 – 2 AZR 140/12 ist bei der Berechnung von so genannten "Schwellenwerten" immer zu prüfen,ob die regelmäßig eingesetzten Leiharbeitnehmer einzubeziehen sind. Dem steht nicht entgegen, dass die Leiharbeitnehmer in keiner arbeitsvertraglichen Beziehung zum Entleihbetrieb stehen.

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