Das Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 16.04.2014 - 5 AZR 483/12 (LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.03.2012 - 22 Sa 58/11) - hat entschieden, dass die Zeiten des Nichteinsatzes mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet werden dürfen. Das heißt, die Arbeitnehmer müssen es unter bestimmten Umständen hinnehmen, wenn für Zeiten des Nichteinsatzes Minusstunden gebucht werden.
Grenzenloser Abzug möglich?
Bleibt zu hoffen, dass die Urteilsbegründung Ansatzpunkte dafür liefert, wo die Grenze für den Abzug gezogen werden muss.