Airbus steigert Gewinn um 26 Prozent

Mitten hinein in die Pläne um den Abbau von 1.200 Leiharbeitsplätzen bzw. deren Umwandlung in "work packages" veröffentlicht Airbus seine neuesten Zahlen. Umsatz und Gewinn steigen im ersten Halbjahr mächtig: Vor Zinsen, Steuern und Sondereffekten verdiente Airbus mit 1,12 Milliarden Euro gut 26 Prozent mehr.

(Quelle: n-tv.de)
 

Panaroma: Werkvertrag statt Leiharbeit bei Airbus

Das ARD-Magazin Panaroma berichtet in seiner Ausgabe vom 24. Juli 2014 über das Schicksal von Leiharbeiternehmern, die nach jahrelanger Beschäftigung von heute auf morgen ihren Arbeitsplatz verlieren.

Darunter ein Leiharbeitnehmer bei Airbus Hamburg, der über sieben Jahre im Einsatz war und dann im Werkvertrag weiterarbeiten sollte. Besonders sehenswert für alle, die den Politikern abnehmen, dass das Problem Leiharbeit vernünftig gelöst worden ist.

Zeitarbeitsfirmen bei Airbus droht Pleitewelle

Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts vom 29.07.2014 geraten zahlreiche Personaldienstleister bei Airbus in Not. Den Leiharbeitnehmern drohen Kündigungen und Entgeltkürzungen.

 

Hier ein Kommentar der Autorin Beate Kranz und nachfolgend der Bericht im Volltext:

 

Airbus Hamburg - Weniger Lohn für gleiche Arbeit

Weniger Lohn für gleiche Arbeit - so lautet das neue Motto bei Airbus in Hamburg-Finkenwerder.

Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts werden bis zum Jahresende 1.200 von 2.800 Leiharbeitsplätzen bei Airbus in Hamburg abgebaut. Ein Großteil der Arbeitsplätze wird in Werkverträge umgewandelt.

 

"Work-Packages" = 2.000,- Euro weniger

Altersdiskriminierung: Zulagenkürzung im TV UmBundeswehr unzulässig

Das Landesarbeitsgericht Hamburg - Urteil vom 23.04.2014 - 3 Sa 50/13 hat die Kürzungsvorschrift  des § 6 Abs. 3 Satz 2 Buchst, a iVm. Satz 4 Buchst, a TV UmBw für unwirksam erklärt und unserer Mandantin, einer Bundeswehr-Angestellten, eine erhebliche Nachzahlung zugesprochen.

Was steckt dahinter?

BAG: Verbot des unbefristeten Entleihs bleibt ohne Sanktion

Der 9. Senat des BAG hatte am 3. Juni 2014 erneut darüber zu befinden, ob ein unbefristet überlassener Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zum Entleihunternehmen einklagen kann. Dieses Mal in Erfurt gleich mehrere unserer Mandantinnen, allesamt Mitarbeiterinnen der Asklepios Fachklinik Brandenburg.

Dauerleihe ohne Ende - BAG muss erneut entscheiden

Der 9. Senat des BAG wird am 3. Juni 2014, 11.00 Uhr erneut darüber zu befinden haben, ob ein dauerhaft überlassener Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zum Entleihunternehmen einklagen kann. Dieses Mal stehen gleich mehrere Mitarbeiterinnen der Asklepios Fachklinik Brandenburg vor Gericht und hoffen auf die Anordnung eines Arbeitsverhältnisses.

Die Leiharbeitnehmerinnen werden - wie ca. 100 weitere Kollegen -  schon seit 5 - 7 Jahren von einer konzerneigenen Personalservicegesellschaft überlassen. Die unbefristeten Überlassungen dauern bis heute an.

Sozialgericht Dortmund: 'Freie' Krankenpfleger sind zwingend Angestellte

Das Sozialgericht Dortmund - Urteil vom 29.10.2013 - S 25 R 2232/12 - hat eine Fachkrankenpflegerin, die jeweils auf Anfrage der Klinik "selbstständig" im Aufwachraum eines Uniklinikums gearbeitet und dafür 45,- Euro pro Stunde bekommen hat, als abhängig Beschäftigte eingestuft.

Eingliederung in die Arbeitsorganisation

BAG genehmigt Minusstunden in der Leiharbeit - Anmerkung zu 5 AZR 483/12

Das Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 16.04.2014 - 5 AZR 483/12 (LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.03.2012 - 22 Sa 58/11) - hat entschieden, dass die Zeiten des Nichteinsatzes mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet werden dürfen. Das heißt, die Arbeitnehmer müssen es unter bestimmten Umständen hinnehmen, wenn für Zeiten des Nichteinsatzes Minusstunden gebucht werden.

Grenzenloser Abzug möglich?

Bleibt zu hoffen, dass die Urteilsbegründung Ansatzpunkte dafür liefert, wo die Grenze für den Abzug gezogen werden muss.

RA Holger Thieß jetzt auch Fachanwalt für Sozialrecht

Eine kurze Mitteilung in eigener Sache: RA Holger Thieß ist ab sofort berechtigt den Titel "Fachanwalt für Sozialrecht" zu führen.

Als Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht nimmt RA Thieß künftig verstärkt die soziale Dimension des Arbeitsrechts in den Blick. Neben den klassischen Mandaten in allen Zweigen des Sozialversicherung wird vor allem das Thema "Arbeit und Gesundheit" weiter an Bedeutung gewinnen.

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