LAG München: Crowdworker sind keine Arbeitnehmer

Das Landesarbeitsgericht München - Urteil vom 04.12.2019 -  8 Sa 146/19 hat entschieden, dass sogenannte "Crowdworker" typischerweise keine Arbeitnehmer seien. Soweit ihnen über eine Internetplattform Aufträge vermittelt werden, nehmen die Betreiber keine Arbeitgeberstellung ein.

Bundesarbeitsgericht: Abweichung von Equal Pay nur bei vollständiger Anwendung des Tarifwerks

Ein Leiharbeitsvertrag, der vom Gebot der Gleichbehandlung (Equal Pay) zu Ungunsten des Leiharbeitnehmers abweicht, setzt nach der zwingenden gesetzlichen Vorgabe des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) eine vollständige Anwendung des Tarifwerks voraus, z. B des Tarifwerks DGB-Gemeinschaft und BAP oder DGB-Gemeinschaft und iGZ. Enthält der Arbeitsvertrag hingegen Abweichungen von den tariflichen Bestimmungen, die nicht ausschließlich zugunsten des Arbeitnehmers wirken, so bleibt es bei dem Anspruch auf Equal Pay (vormals § 10 Abs.

Unentschieden vor dem Arbeitsgericht Berlin (verdeckte Leiharbeit im Krankenhaus)

Der von uns betreute Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Berlin, mit dem wir die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung eines Physiotherapeuten geltend machen, endete am Montag, den 15. April 2019, anders als erwartet, mit einem klaren ..."Unentschieden".

Arbeitsgericht Berlin: Urteil zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung von Physiotherapeuten erwartet

Wie bereits berichtet, hat das LAG Baden-Württemberg in einer bisher unveröffentlichten Entscheidung - Urteil vom 05.04.2017 - 4 Sa 53/16 die vermeintlich selbstständige physiotherapeutische Leistung in einem Krankenhaus als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung enttarnt.

LAG Baden-Württemberg: Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung von Physiotherapeuten

In einer bisher unveröffentlichten Entscheidung hat das LAG Baden Württemberg - Urteil vom 05.04.2017 - 4 Sa 53/16 vermeintlich selbstständige physiotherapeutische Leistungen in einem Krankenhaus als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung enttarnt.

LAG Schleswig Holstein hebt Beschluss zur Mindestbesetzung im Krankenhaus auf

Wie zu befürchten war, hat der Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel - Beschluss vom 26.07.2017 - 7 BV 67c/16 zur Mindestbesetzung im Krankenhaus nicht gehalten.

Arbeitsgericht Hamburg: "Entfristungskonzept" der Deutschen Post auf dem Prüfstand

Am Wochenende berichtete die "Bild am Sonntag", dass die Deutsche Post die Entfristung von Arbeitsverträgen u. a. davon abhängig macht, wie oft die Zusteller krank werden. Langjährig bestehende Arbeitsverhältnisse werden aus undurchsichtigen Gründen immer wieder befristet und irgendwann nicht mehr fortgesetzt. Genau so ist es unserem Mandanten ergangen: Er war durchgehend seit dem Jahre 2014 als Zusteller in Hamburg im Einsatz. Sein zuletzt im Juni 2017 befristeter Vertrag wurde mit Ablauf des Jahres 2017 nicht mehr verlängert.

LAG Bremen: Bezugnahme auf Tarifwerk iGZ/DGB ist kein AGB-Verstoß

Das Landesarbeitsgericht Bremen - Urteil vom 06.12.2017 - 3 Sa 64/17 hat in einem jüngst veröffentlichten Urteil die Bezugnahme auf Tarifwerke der Zeitarbeit im Arbeitsvertrag für wirksam erklärt. Der klagende Leiharbeitnehmer hat equal-pay verlangt, da seiner Ansicht nach die Bezugnahmeklausel auf die Tarifverträge iGZ/DGB AGB-rechtlich unwirksam sei. Seine Klage blieb auch in II. Instanz erfolglos.

Muster-Klage Equal Pay: Leiharbeitnehmer unterliegt in der I. Instanz

Auf die Initiative des kritischen Bremer Arbeitsrechtlers Prof. Wolfgang Däubler und der Infoplattform LabourNet Germany führt ein Leiharbeitnehmer derzeit ein Musterverfahren mit dem Ziel, die gesetzlich und tariflich vorgesehene Ungleichbehandlung zu beseitigen. Er stützt sich auf die europäische Leiharbeitsrichtlinie, die in ihrem Artikel 5 Abs.1 ab dem ersten Tag die gleiche Bezahlung wie im Entleihunternehmen verlangt.

60 bis 70 Prozent der Normalvergütung sind keine Seltenheit

Streikbruchverbot - und niemand kontrolliert ?

Man stelle sich vor, es ist Streik, und niemand kontrolliert die Einhaltung des Streikbruchverbots. Kaum denkbar? Der Verfasser sieht gravierende Mängel bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

Kontrolle funktioniert noch nicht

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