Gesetzentwurf zur Leiharbeit soll im Herbst vorgelegt werden

Leiharbeit und Werkverträge sollen strenger reguliert werden – geht es nach dem Willen von Andrea Nahles, sogar noch in diesem Jahr. Bei ihrer Gesetzesnovelle hält sich die Arbeitsministerin eng an den Koalitionsvertrag. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will im Herbst ihren Gesetzentwurf für eine strengere Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen vorlegen. Das in der Koalition mit der Union vereinbarte neue Regelwerk werde Ende September oder Anfang Oktober kommen, kündigte Nahles am Dienstag in Gaggenau nach einer Betriebsversammlung bei Daimler an.

Was tun, wenn die Auskunft des Entleihers unvollständig ist?

Das Bundesarbeitsgericht BAG - Urteil vom 25.03.2015 - 5 AZR 368/13 hat in seiner jüngsten Entscheidung nochmals deutlich gemacht, welch hohe Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bestehen, wenn der Anspruch auf Equal Pay mit Erfolg durchgesetzt werden soll. Dort heißt es unter Rz. 20:

Regulierung der Zeit-/Leiharbeit lässt weiter auf sich warten

Beim Arbeitgebertag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) kündigte die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, dass der Referentenentwurf für die von der Koalition geplanten Zeitarbeits-Gesetzesänderung erst im letzten Quartal diesen Jahres zu erwarten sei. Kramme sprach einige „Knackpunkte“ bei der Umsetzung an. So sei noch offen, ob die Höchstüberlassungsdauer an den Arbeitsplatz oder an die Person gebunden sein werde.

Arbeitszeitkonto Leiharbeit: Vertragsklauseln müssen eindeutig sein

Ist zwischen dem Leiharbeitnehmer und seinem Arbeitgeber generell vereinbart, dass der Leiharbeitnehmer dem Arbeitgeber die Beendigung der Einsatzmöglichkeit beim Entleiher anzeigt und dass der Arbeitnehmer zu Hause auf die Erteilung eines neuen Auftrages wartet, liegt auch dann kein unentschuldigtes Fehlen des Arbeitnehmers sondern Annahmeverzug des Arbeitgebers vor, wenn sich der Arbeitnehmer zwar nicht persönlich zurückmeldet, der Arbeitgeber aber von anderen Arbeitnehmern und dem Entleiher über die Beendigung der Baustelle informiert wurde.

BAG: Mindestlohn ist auch für Feiertage und bei Krankheit zu zahlen

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall des pädagogischen Personals in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen berechnet sich nach den für diesen Personenkreis erlassenen Mindestlohnvorschriften.

Nachberechnung beantragen: Musterschreiben für Ruhegeldbezieher der Stadt Hamburg

Wie die taz in ihrer Ausgabe vom 14.04.2015 berichtete, beanstanden wir die Nichtumsetzung der Änderung des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (HmbZVG). Der im Oktober 2013 eingefügte § 31 Abs. 3 HmbZVG ist eine Extra-Vorschrift zu den Startgutschriften zu Gunsten bestimmter  "rentenferner Versicherter". Die Bestimmung wird vom Personalamt nicht auf alle Ruheständler angewendet . Das ist nicht gesetzeskonform.

Nachfolgend ein Musterschreiben, mit dem die Betroffenen ihren Anspruch fristwahrend geltend machen können:

Nahles will dem Missbrauch von Werkverträgen "einen Riegel vorschieben"

Andrea Nahles sagt der IG Metall Unterstützung zu. Arbeitgeber befürchten eine zu starke Regulierung in der Branche

Airbus - Missbrauch des Werkvertrags führt zu Lohnverlust von 1.000,- Euro

Nachberechnung beantragen: Informationen für Ruhegeldbezieher der Stadt Hamburg

Wie die taz in ihrer Ausgabe vom 14.04.2015 berichtete, beanstanden wir die Nichtumsetzung der Änderung des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (HmbZVG). Der im Oktober/November 2013 eingefügte § 31 Abs. 3 HmbZVG ist eine Extra-Vorschrift zu den Startgutschriften zu Gunsten bestimmter  "rentenferner Versicherter".

Leiharbeitnehmer müssen nicht als Streikbrecher arbeiten

Das Bundesarbeitsgericht  sollte am 14.04.2015 der Frage nachgehen,

Vorübergehend - Urteil des EuGH (C 533-13) hilft nicht weiter

 

Wie wir bereits berichtet haben, hat ein finnisches Arbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof mit einigen Grundsatzfragen befasst, die für die Auslegung des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes von großer Bedeutung sind. Leider hat der EuGH zu der wirklich spannenden Frage - was heißt und bedeutet "vorübergehend? - keine Stellung genommen. Der Beschluss mag somit interessant sein für detailverliebte Europa- und Arbeitsrechtler. Für die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und für die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung hat die Entscheidung praktisch keine Relevanz.

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